Ein gültiger Reisepass sollte bei Auslandsreisen immer im Gepäck sein.

Foto: Der Standard/Lukas Friesenbichler

Wien – Personalausweis, Führerschein, Reisepass oder sogar der Meldezettel? Die Hauptreisezeit hat begonnen – und mit ihr tauchen beim ÖAMTC jedes Jahr Fragen um die benötigten Reisedokumente auf. "Gerade jetzt, in reisetechnisch schwierigen Zeiten aufgrund der Covid-19-Pandemie, ist es besonders wichtig, die richtigen Dokumente dabeizuhaben. Auch vor dem Hintergrund, dass sich die Einreisebeschränkungen sowie -bestimmungen kurzfristig wieder ändern und die Grenzkontrollen verstärkt werden können", sagt ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner in einer Aussendung.

Meldezettel für Transit

Noch dazu gilt 2020 als das "Megapassjahr": Jeder sechste österreichische Reisepass verliert heuer seine Gültigkeit – betroffen sind etwa eine Million Reisepässe. Wer also noch keinen neuen Reisepass beantragt hat, sollte sich damit beeilen. "Denn ein gültiger Reisepass ist Voraussetzung für eine problemlose Reise."

Vor wenigen Tagen stifteten Medienberichte zudem Verwirrung darüber, ob bei der Rückreise aus Kroatien über Slowenien nach Österreich ein Meldezettel beim Grenzübertritt von Kroatien nach Slowenien erforderlich ist. Auch beim Mobilitätsklub meldeten sich daraufhin einige verunsicherte Mitglieder. Der ÖAMTC stellt klar: "Österreicher brauchen nach wie vor keinen Meldezettel bei der Einreise nach Slowenien, es genügt der Reisepass." Man warnt jedoch all jene Reisenden, die keinen österreichischen Pass besitzen: "Personen, die in Österreich leben und arbeiten, jedoch keine österreichischen Staatsbürger sind, wird empfohlen, eine Kopie des österreichischen Meldezettels für den Transit durch Slowenien mitzunehmen."

Unklarheiten

Der ÖAMTC zählt auch fünf hartnäckige Pass-Irrtümer auf – und stellt diese klar:

  • "Für Reisen innerhalb der Europäischen Union braucht man keine Personaldokumente mehr." Falsch! Reisende müssen sich in der EU und auch innerhalb des Schengenraums immer und überall mit Pass beziehungsweise gültigem Personalausweis ausweisen können.
  • "Der Führerschein reicht als Reisedokument." Falsch! Ein nationaler Führerschein ist kein gültiges Reisedokument. Nur Dokumente wie Reisepass oder Personalausweis werden akzeptiert, da sie Staatsangehörigkeit und Identität belegen.
  • "Mit einem abgelaufenen Reisepass kann man innerhalb der EU überall ein- und ausreisen." Falsch! Österreich hat mit einigen Ländern in Europa ein Abkommen, das das Reisen mit einem bis zu fünf Jahren abgelaufenen Reisepass erlaubt, dazu gehören zum Beispiel Deutschland, Griechenland, Italien, Kroatien, Slowenien und Ungarn. Auch aufgrund der aktuellen Grenzkontrollen sollten jedoch immer gültige Reisedokumente benutzt werden. Auch bei Flugreisen kann aufgrund der Beförderungsbestimmungen einiger Airlines Passagieren mit abgelaufenem Reisepass die Beförderung verweigert werden.
  • "Kroatien gehört zur EU, deshalb werden Reisedokumente bei Grenzübertritt nicht kontrolliert." Falsch! Kroatien gehört zwar zur EU, aber nicht zum Schengenraum. Deshalb gibt es Grenzkontrollen.
  • "In die Nachbarländer Österreichs muss kein Reisedokument mitgenommen werden." Falsch! Zwar gehören sie dem Schengenraum an, dennoch kann auch dort immer und überall ein Pass oder Personalausweis verlangt werden. (red, 21.7.2020)