Ritter Sport.

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Ein lila Quadrat – für so manchen Schokoladenliebhaber wäre das die ideale Verbindung zweier Welten. Jene der violett verpackten Milka-Schokolade und dem quadratischen Angebot des Konkurrenten Ritter Sport, der bekanntlich seit 50 Jahren mit dem Slogan "quadratisch, praktisch, gut" wirbt.

Doch dazu wird es nach einem Urteil des deutschen Bundesgerichtshofes nicht kommen. Dieser hat am Donnerstag im seit zehn Jahren währenden, sogenannten Schokoladenstreit zwischen Milka-Hersteller Mondelez und der Alfred Ritter Gmbh entschieden, dass Milka auch künftig nicht in quadratischer Form auf den Markt kommen darf, sondern dass dies Ritter Sport vorbehalten bleibt. Nur diese Süßigkeit darf in den Supermarktregalen in der charakteristisch quadratischen Form liegen.

Markenrechtlich geschützt

Der Hintergrund: Ritter Sport, die mittelständische Traditionsmarke aus Waldenbruch bei Stuttgart, hat sich das Quadrat im Jahr 1996 markenrechtlich schützen lassen. Die spezielle Form geht angeblich auf Firmengründerin Clara Ritter zurück, die 1932 zu ihrem Mann Alfred gesagt haben soll: "Machen wir doch eine Schokolade, die in jede Sportjackett-Tasche passt, ohne dass sie bricht und das Gewicht hat wie die normale Langtafel."

Doch auch Milka wollte nicht bloß rechteckig bleiben, sondern quadratisch werden, der US-Hersteller Mondelez beantragte beim Deutschen Patent- und Markenamt in zwei Verfahren jeweils die Löschung der Marken. Der Konzern argumentierte, "dass die Benutzung der Grundform der beanspruchten Ware allen Mitbewerbern des Markeninhabers offenstehen müsse". Dagegen wehrte sich Rittersport. Es folgte ein Streit durch alle Instanzen, den man ein bisschen mit dem Kampf David gegen Goliath vergleichen kann. Ritter Sport hat 1.550 Mitarbeiter und verzeichnete zuletzt einen Umsatz von 489 Millionen Euro. Mondelez beschäftigt 88.000 Menschen und hat einen Umsatz von 26 Milliarden Dollar.

Ideale Form

Nun hat der Bundesgerichtshof final im Sinne Ritter Sports entschieden. Das Gericht verweist darauf, dass eine Marke dann keinen Schutz beanspruchen könne, wenn sie ausschließlich aus einer Form besteht, "die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht". Sonst könnte ja ein Hersteller eine besonders praktische Verpackungsform für sich allein beanspruchen, er müsste sich diese nur durch einen Eintrag ins Markenregister sichern. Die Konkurrenz hätte das Nachsehen, sie müsste auf andere, weniger ideale Verpackungen ausweichen.

Das sei aber bei Ritter Sport und Milka nicht der Fall. Wer im Supermarkt oder an der Tankstelle zu Ritter Sport greift, der tue dies nicht nur wegen des Quadrats, so die Richter. Entscheidend seien vielmehr die Inhaltsstoffe der Schokolade. Also sei der spezielle Markenschutz für Ritter Sport gerechtfertigt. Milka bleibt ein kleiner Trost: Es darf dafür keine lila Ritter-Sport-Schokolade geben. Denn diese spezielle Farbe hat sich Milka rechtlich schützen lassen. (Birgit Baumann aus Berlin, 23.7.2020)