Der Angeklagte war während seiner Zeit als KZ-Wachmann 17 beziehungsweise 18 Jahre alt.

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Hamburg – In einem der voraussichtlich letzten Prozesse wegen der Massenverbrechen in den NS-Vernichtungslagern ist ein 93-jähriger Ex-SS-Wachmann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Bruno D. erhielt am Donnerstag vom Hamburger Landgericht eine Jugendstrafe von zwei Jahren Haft auf Bewährung, weil er 1944 und 1945 achteinhalb Monate zur Mannschaft des KZ Stutthof gehörte.

Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen

Demnach machte er sich durch seinen Dienst der Beihilfe zum Mord in 5232 Fällen schuldig. Zudem verurteilte das Gericht den Angeklagten in einem Fall wegen versuchten Mordes an einem Gefangenen. D. habe der Lagerleitung "jeden Tag" bei der Umsetzung des Massenmordes Hilfe geleistet und sich noch vor Gericht darauf berufen, nur Befehlen gefolgt und wenig mitbekommen zu haben, sagte die Vorsitzende Richterin Anne Meier-Göring. Das sei widerlegt. "Sie sehen sich weiter nur als Beobachter – dabei waren sie Gehilfe dieser menschengemachten Hölle." Ein Befehl "befreite und befreit sie nicht von Schuld".

Auch habe der Angeklagte nach fester Überzeugung des Gerichts um dem "Massenmord durch lebensfeindliche Bedingungen" in dem Lager gewusst. Dies gelte ebenso für die in einer Gaskammer und einer Genickschussanlage verübten Morde. Jedem in Stutthof sei all dies bewusst gewesen. "So sehr konnten sie damals gar nicht wegsehen".

Der Angeklagte sei kein glühender Nationalsozialist gewesen, habe sich jedoch wie Millionen anderer Deutsche damals "in den Sog der Entmenschlichung" hineinziehen lassen, sagte die Richterin in ihrer teilweise beißenden Urteilsbegründung. Konfrontiert mit dem "entsetzlichen Unrecht" des Vernichtungslagers Stutthof habe er sich angepasst und nicht versucht, sich dem Dienst zu entziehen.

"Langes Ringen" um Bewährung

Die Entscheidung für eine Bewährungsstrafe habe das Gericht nach "langem Ringen" getroffen, ergänzte die Richterin. So müsse unter anderem berücksichtigt werden, dass der Angeklagte damals erst 17 bis 18 Jahre alt gewesen und im NS-Unrechtsstaat aufgewachsen sei. Bruno D. hatte sich am Montag in seinem Schlussplädoyer für seine Taten entschuldigt.

Vertreter der Nebenklage begrüßten den Schuldspruch als wichtiges "Signal", äußerten teils aber auch Kritik an der Strafaussetzung zur Bewährung. "Ich glaube nicht, dass das bei den Nebenklägern auf Zufriedenheit stößt", sagte Anwalt Christoph Rückel. Am Ende sei ein Schuldspruch für sie aber "viel wichtiger als die Höhe der Strafe". Die Nebenkläger seien nicht auf "Rache" aus. Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Sie ließ offen, ob sie in Berufung geht.

Kritik an Bewährung

Scharfe Kritik an der Bewährungsstrafe kam vom "Nazi-Jäger" Efraim Zuroff. Sie sei "sehr, sehr enttäuschend" und "ein Syndrom deplatzierter Sympathie", erklärte der Leiter des Wiesenthal-Zentrums. Nicht der SS-Mann, sondern die Holocaust-Opfer verdienten Sympathie. "Er wird den ganzen Weg nach Hause lachen, sein Leben fortsetzen. Die Überlebenden bleiben mit ihren Albträumen zurück."

Zuroff kritisierte, dass bei den fünf jüngsten NS-Kriegsverbrecherprozessen keine Person auch nur einen Tag im Gefängnis gesessen habe. Ein hohes Alter der Täter sei kein Grund, auf eine Strafverfolgung zu verzichten. "Sie verdienen kein Mitgefühl, weil sie selbst absolut kein Mitgefühl mit den Opfern hatten", betonte er.

65.000 Todesopfer im KZ Stutthof

Im Lager Stutthof nahe Danzig hatte die SS im Zweiten Weltkrieg mehr als hunderttausend Menschen unter erbärmlichsten Bedingungen gefangen gehalten, darunter viele Juden. Etwa 65.000 Menschen starben. Stutthof war berüchtigt für die absichtlich völlig unzureichende Versorgung. Die meisten der Gefangenen starben an Krankheiten und Entkräftung.

Das Verfahren habe Einblicke in eine "unvorstellbar dunkle Zeit" gegeben, sagte Meier-Göring. Respekt zollte sie den Überlebenden, von denen etliche als Nebenkläger am Verfahren teilnahmen. Ihre Aussagen hätten es ermöglicht, "das Ungeheuerliche" von Stutthof zu erfassen. "Wir haben ihnen zugehört, und wir haben verstanden."

In Deutschland hatte es in den vergangenen Jahren noch einmal mehrere Anklagen sowie Prozesse gegen ehemaligen Angehörige der Mannschaften von Konzentrations- und Vernichtungslagern gegeben. Zwei frühere SS-Männer aus Auschwitz, Oskar Gröning und Rudolf Hanning, wurden 2015 und 2016 von den Landgerichten Lüneburg und Detmold jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Beide starben aber vor Rechtskraft des Urteils oder vor Strafantritt. (APA/AFP 23.7.2020)