Wegen steigender Coronavirus-Infektionen gelten ab Montag neue Beschränkungen für die Einreise nach Österreich.

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Wien – Die Einreise nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist laut Gesundheitsministerium entgegen zuvor anderslautender Interpretation aus dem Ressort doch in jedem Fall nur mit negativem PCR-Test möglich. Das Ministerium revidierte am Samstagvormittag abermals seine zuvor der APA kommunizierte Ansicht.

Damit gilt für alle Rückkehrer aus den 32 definierten Risikogebieten, dass sie bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen müssen – oder einen solchen dann in der anzutretenden Quarantäne in Österreich innerhalb von 48 Stunden nachholen müssen, erläuterte ein Ministeriums-Experte Samstagmittag gegenüber der APA. Zuvor hatte es – nach mehrmaliger Rückfrage – geheißen, alternativ wäre ein Verbleib in der zehntägigen Quarantäne (ohne Testung) möglich. Das ist aber nun definitiv doch nicht der Fall, so die Auskunft.

Einschränkungen für Risikogebiete und nicht-sichere Länder

Grundsätzlich gilt damit, dass Österreicher, EU-und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung) bei der Einreise aus einem Risikogebiet einen negativen PCR-Test vorlegen müssen. Ist dies nicht möglich, so ist laut dem Verordnung-Text eine zehntägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Während dieser ist dann der erwähnte PCR-Test zu beantragen – und zwar innerhalb von 48 Stunden.

Für diese Personengruppe gelten auch Restriktionen, wenn sie nicht aus einem Risikoland, aber auch nicht aus einem als sicher eingestuften Land kommen. Dann ist bei der Einreise ebenso ein PCR-Test vorzulegen, der nicht älter als drei Tage ist – sonst müssen die Betroffenen in die zehntägige Quarantäne. Sie kann nach Vorlage eines negativen Testergebnisses frühzeitig beendet werden. Im Gegensatz zu jenen Personen, die aus einem Risikoland kommen, gibt es für Rückkehrer aus diesen nicht näher definierten Gebieten aber keine Verpflichtung, einen solchen Test nachträglichen Test durchführen zu lassen.

Nur für Drittstaatsangehörige

Eine verpflichtende Quarantäne auch bei negativem PCR-Test gilt nur für Drittstaatsangehörige. Diese Personengruppe darf freilich (wie schon bisher) grundsätzlich ohnehin nicht nach Österreich einreisen. Ausnahmen gibt es nur für jene, die über ein Schengen-Land einreisen. Voraussetzung für eine solche Einreise ist weiterhin ein negativer PCR-Test; dieser darf nun nicht älter als 72 Stunden sein. Im Gegensatz zum Ist-Stand müssen die Betroffenen aber auch bei Vorliegen eines solchen negativen Testergebnisses verpflichtend in einer zehntägigen (Heim-)Quarantäne verbleiben. Ein "Freitesten" daraus ist nicht möglich. Auch ist für die Quarantäne eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich wie etwa jene aus den zuletzt wegen hoher Corona-Zahlen diskutierten Balkan-Ländern sind von dieser Regelung nicht betroffen, sondern fallen unter die oben erwähnten Bestimmungen.

Kritik an Verordnung

Die neuen Bestimmungen für die Einreise nach Österreich in Corona-Zeiten kommentierte der Verfassungsexperte Heinz Mayer zuvor als missverständlich. Anders als vom Gesundheitsministerium interpretiert, sah Mayer eine Verpflichtung der Einreisenden, bei Fehlen eines negativen PCR-Tests einen solchen im Land jedenfalls nachzuholen. Im Gesundheitsministerium interpretierte man dies zuvor hingegen als Kann-Bestimmung.

Erste positive Heim-PCR-Tests

Unterdessen lieferten erstmals PCR-Heim-Tests in Österreich positive Ergebnisse. Seit Mittwoch bietet ja die Drogeriemarktkette Bipa PCR-Test-Kits eines Wiener Start-ups für den Heimgebrauch an. Am Samstag informierte der Hersteller, dass ein Mann aus Wien und eine Frau aus dem Burgenland per Selbsttest eine positive Covid-19-Diagnose erhalten hätten.

Die Ergebnisse würden umgehend ins Epidemiologischen Meldesystem (EMS) eingespeist, die Behörden könnten daher mit Hilfe der Selbsttests "viel Zeit gewinnen", argumentierte der Virologe Christoph Steininger, einer der beiden Gründer des Unternehmens. Von der Rachenspülung bis zur elektronischen Verständigung seien bei dem Wiener keine 24 Stunden vergangen. Die Probe war Freitagmittag abgegeben worden, Samstagfrüh wurden der Erkrankte und die Behörde verständigt, so der Hersteller. Die Frau aus dem Burgenland führte den Test am Dienstagabend durch, er kam am Freitag per Post ins Labor. (APA, 25.7.2020)