Canal Grande, Dogenpalast und Rialtobrücke: Die Hauptstadt Venetiens um 1900
Blog
/
Kurt Tutschek
,
Die Österreicherinnen und Österreicher verbringen ihren Urlaub am liebsten im eigenen Land. Einige dieser schönen Plätze, die man dabei aufsuchen kann, wurden in diesem Blog bereits präsentiert. Reisen Frau und Herr Österreicher allerdings ins Ausland, dann steht als Ferienziel Italien ganz oben in der Liste der Wunschdestinationen. Und selbstverständlich hält unser südliches Nachbarland eine Menge an sehenswerten Winkeln bereit - von der Toskana bis Sardinien, von Latium mit der Hauptstadt Rom bis Venetien.
Venedig, die Hauptstadt Venetiens hat seit jeher große Anziehungskraft auf Besucherinnen und Besucher aus aller Welt ausgeübt. Die verwinkelten Gassen, die Kanäle, die vielen Inseln der Lagune, auf denen das historische Zentrum der Stadt liegt, verleihen dem Ort einen einzigartigen Reiz.
Und diesen Reiz spiegeln auch die folgenden Photochromdrucke wider, die alle um das Jahr 1900 entstanden sind.
Markusplatz mit Markusturm (Campanile di San Marco).
Die Rialtobrücke.
Der Dogenpalast.
Belebte Gasse nahe Rialto.
Konzert am Markusplatz.
Canal Grande.
Venedig im Mondschein.
Die Seufzerbrücke.
Am Fischmarkt.
Die Lagunen-Insel San Giorgio Maggiore.
Prozession über den Canal Grande.
Familienbild mit Gondoliere.
Die Tauben am Markusplatz.
Social distancing um 1900.
Am Arbeitsplatz.
Riva degli Schiavoni.
Flanieren beim Markusdom.
Nachts am Canal Grande.
Diese kleine historische Bilderreise durch die Lagunenstadt zeigt die Schönheit Venedigs. Unser nächstes Urlaubsziel wird uns dann weiter in den Norden Europas führen. (Kurt Tutschek, 31.7.2020)
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.