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Die Menschen in Beschäftigung halten ist das erklärte Ziel. Wie viel das kosten wird, weiß derzeit noch niemand.

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Die Kurzarbeit wird um sechs Monate verlängert, so Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP). Manche Branchenvertreter hatten sich mehr erhofft.

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Swarovski schrumpft am Standort Tirol kräftig. Just 125 Jahre nach der Grundsteinlegung für den Tiroler Kristallkonzern kam die Hiobsbotschaft: Im Herbst werden in Wattens weitere tausend von 4600 Stellen abgebaut. Bei der Tochter des Lkw-Bauers MAN in Steyr wackeln Jobs, beim insolventen steirischen Antriebshersteller ATB Spielberg wurden 360 der 400 Mitarbeiter zur Kündigung angemeldet. Das dicke Ende am Arbeitsmarkt könnte erst kommen.

Fahren auf Sicht

Keiner kann abschätzen, wie lange die Corona-Pandemie die Welt in Atem hält. Unternehmen fahren trotz mancher Signale, dass wirtschaftlich die Talsohle durchschritten ist, auf Sicht. Für die türkis-grüne Regierung war klar, dass die Kurzarbeit verlängert wird. Der Bedarf ist da: Derzeit steigt die Zahl der Kurzarbeitenden. 474.600 Menschen arbeiten krisenbedingt weniger – 18.500 mehr als vergangene Woche. Die meisten in Industrie und Gewerbe, gefolgt von Gastronomie und Handel.

Die Sozialpartner waren einander schon in den vergangenen Tagen recht nah, mit der Regierung wurde man am Mittwoch in frühmorgendlicher Sitzung handelseins. Ab Oktober gilt das neue Modell, das alte wurde um einen Monat bis Ende September verlängert. In seltener Einigkeit gibt es über die Parteien hinweg dafür Lob. Vergessen das Chaos, das zur Einführung der Kurzarbeit bei vielen Unternehmen für Unmut gesorgt hat.

30 Prozent Mindestarbeitszeit

Vieles bleibt unverändert, aber nicht alles. Einer der wesentlichen Unterschiede: Die Mindestarbeitszeit wird von zehn auf 30 Prozent angehoben, zuletzt pendelten die Vorschläge zwischen zwanzig und vierzig Prozent. Für die Industrie wäre das machbar, für die Stadthotellerie kaum. Nun hat man sich in der Mitte getroffen.

Die Mindestarbeitszeit kann mit Zustimmung der Sozialpartner in Ausnahmefällen unterschritten werden. Wie genau das ausgestaltet sein wird, muss – wie alles andere auch – erst in den Durchführungsbestimmungen festgelegt werden. Fix ist aber: Die Höchstarbeitszeit wurde von 90 Prozent beim aktuellen Modell auf 80 gesenkt. Die Ab- und Durchrechnung bleibt unverändert. Die Betriebe müssen die tatsächlich erbrachte Arbeitsleistung bezahlen. Für die Differenz kommt weiter in voller Höhe inklusive Lohnnebenkosten das Arbeitsmarktservice (AMS) auf. Auch an der Behaltefrist von einem Monat für die Beschäftigten ändert sich nichts.

Nettoersatzrate unverändert

Die Nettoersatzrate für Beschäftigte bleibt ebenfalls bei 80 bis 90 Prozent. Auch da hat es Diskussionen gegeben. Denn die Regierung wollte dem Vernehmen nach anstelle der derzeit sozial gestaffelten 80/85/90 Prozent auf 70 Prozent kommen, was günstiger gewesen wäre. Die Sozialpartner stellten sich allerdings quer.

Die Industrie spricht von einer "praxistauglichen Lösung". Auch der Handel ist im Wesentlichen zufrieden, pocht aber darauf, dass auf die "oft verschobene Senkung der Lohnnebenkosten" nicht vergessen werden dürfe. Enttäuscht zeigt sich die Hotellerie. Die Interessenvertreter hatten sich gewünscht, dass die neue Kurzarbeit bis Mitte 2021 läuft. Gabriela Benz, Direktorin des Le Méridien in Wien hatte gehofft, dass das nun eine Kündigung während der Kurzarbeit möglich wäre – als Ausgleich dafür, dass die Mindestarbeitszeit steigt. "Mehr Arbeiten mit weniger Mitarbeitern" hätte der Hotellerie die Rückkehr zur Normalität erleichtert.

Auch der Arbeitsmarktexperte Helmut Hofer vom IHS hielte das für eine brauchbare Idee: "Wenn ich den Firmen verbiete, zu restrukturieren, wird es problematisch." Hofer hielte auch mehr Anreize zur Wiederaufnahme der Arbeit für klug – und zwar für Beschäftigte ebenso wie für Unternehmen. Derzeit bekommt ja jeder Mitarbeiter die Nettoersatzrate, egal wie viel er arbeitet. Für die Beschäftigten wäre es ein Anreiz, wenn sie mehr verdienen könnten, für die Unternehmen, wenn sie finanziell mehr übernehmen müssten.

Umschulen

Was das Thema Weiterbildungspflicht für Beschäftigte während der Kurzarbeit betrifft, so kommt diese eher nicht. Aber auch das wird erst in den Durchführungsbestimmungen verankert. Derzeit ist von "Bereitschaft zur Weiterbildung" die Rede. Eine Arbeitsstiftung soll Betriebe ab Herbst bei Weiterqualifizierung und Umschulung unterstützen. Bis zu 700 Mio. Euro dafür stellt Ministerin Christine Aschbacher ÖVP) in Aussicht – bis zu 100.000 Menschen sollen davon profitieren. (rebu, 29.7.2020)


Anmerkung: Dieser Artikel wurde aktualisiert.