Die Angeklagte am Mittwoch, 29. Juli 2020, am Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien.

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Das Urteil gegen eine Frau, die im März 2019 ihren Ehemann, einem Promi-Skihüttenwirt im Pongau, getötet haben soll, ist am Mittwoch vom Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien aufgehoben worden. Der von der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichts Salzburg erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde wurde Folge geleistet. Der OGH ordnete eine neue Hauptverhandlung an.

Die wegen Mordes angeklagte Frau wurde im Dezember in Salzburg wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu acht Jahren unbedingter Haft verurteilt. In der Fragestellung an die Geschworenen sah der OGH einen Verfahrensfehler. Nach den Ergebnissen der Hauptverhandlung war eine von der Anklage abweichende Frage nach absichtlicher schwerer Körperverletzung mit fahrlässig herbeigeführter Todesfolge nicht indiziert und daher auch nicht zulässig. (APA, 29.7.2020)