Gehen die Lichter aus?

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Wien – Die Finanz- und Personalprobleme des SV Mattersburg in Zusammenhang mit dem Bilanzskandal der Mattersburger Commerzialbank haben am Mittwoch zur Einleitung eines Verfahrens durch den Senat 5 der Fußball-Bundesliga geführt. Bis Donnerstag nächster Woche müssen die Burgenländer den Nachweis erbringen, dass die für die Beibehaltung der Lizenz nötigen Kriterien zu erfüllen sind.

Dies umfasst sportliche, personelle, rechtliche und infrastrukturelle Kriterien. Der Club sei gefordert, seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit insbesondere im Hinblick auf die kommende Saison (ab 11. September) nachzuweisen.

Ponweiser verkündet Abschied

Bis dahin muss sich der Verein auch einen neuen Trainer suchen. Denn Franz Ponweiser wird den Bundesligisten verlassen. "Meine persönliche Zukunft wird bestimmt nicht beim SV Mattersburg sein", sagte Ponweiser am Mittwochabend im ORF. Am Donnerstag bestätigte Mattersburg den Abgang des Trainers.

Der 44-Jährige, der seit Juli 2015 in verschiedenen Funktionen in Mattersburg tätig war, erklärte: "Ich bin schon stark, aber irgendwann muss man sich sagen und auch zugeben, es ist genug und man muss vielleicht wieder etwas anderes machen."

Seine Zukunft liegt wie erwartet beim ÖFB. Der 44-Jährige übernimmt beim Fußball-Bund eine Rolle als Bereichsleiter in der Trainerausbildung. Als Gesamtleiter der ÖFB-Trainerausbildung tritt Thomas Eidler die Nachfolge des zum LASK abgewanderten Dominik Thalhammer an.

Kriterien und Ebenen

Zurück zum Bundesliga-Verfahren: "Der Senat 5 hat mit seiner Entscheidung klar gemacht, dass hier mehrere Fragen unzureichend beantwortet worden sind", sagte Bundesliga-Vorstand Christian Ebenbauer zur APA. "Es müssen alle A-Kriterien, die Muss-Kriterien, die für den Lizenzerhalt notwendig sind, bestätigt werden."

Dabei geht es um personelle Kriterien, wie aufrechte Verträge von administrativem und technischem Personal; oder auf sportlicher Ebene etwa die Kaderkontingentierung, die für den Profibereich 25 Profis vorschreibt. Auf struktureller Ebene müssen vertretungsbefugte Organe benannt werden und notwendige Nutzungsverträge, etwa hinsichtlich des Stadions, bestätigt werden. Aber es geht auch um klassische Budgetauskünfte, wie die Sponsoren etwa betreffend.

Einen solchen, wichtigen Sponsor hat der SV Mattersburg durch die Schließung der Commerzialbank, gegen die am Dienstag ein Konkursverfahren eingeleitet wurde, verloren. Martin Pucher, der Gründer der Bank und Clubchef des SVM, hat ebenso wie ein Vizepräsident seinen Rücktritt im Verein erklärt. Der Club hat für 5. August eine Hauptversammlung einberufen. Da müssten diese Schritte auch laut Vereinsrecht vollzogen werden. Gleichzeitig wird sich weisen, ob es möglich ist, den Spielbetrieb fortzuführen.

Verschwiegenheitspflicht

Der 2. Vizepräsident Hans-Georg Deischler und der vom Club beauftragte Wiener Anwalt Günther Hödl führten am Dienstag ein Gespräch mit den Mitgliedern des Senates 5. Hödl berief sich gegenüber der APA auf seine Verschwiegenheitspflicht. Er sei als Fachmann für insolvenzrechtliche Angelegenheiten beigezogen worden, sagte der gebürtige Kärntner. Er sei dabei, die bei der Bank befindlichen Informationen über die finanzielle Situation zu beschaffen.

Deischler bemüht sich weiterhin um neue Sponsoren und hat nach eigenen Angaben auch Interessenten. Doch der weitere Weg wird wohl in eine Insolvenz münden. "Um weiterhin fixer Bestandteil der Tipico Bundesliga zu bleiben, scheint der Weg über ein Sanierungsverfahren unumgänglich zu sein", schrieb Deischler vergangene Woche in einem Brief an die Fans.

Dringlichkeit

Zunächst hat der SVM nun ein Lizenzverfahren unwiderruflich auf dem Tisch. "Ich nehme an, es wird aufgrund der Dringlichkeit sehr schnell abgeführt werden", sagte Ebenbauer. Die Fristen sind kürzer als bei einem Senat-1-Verfahren, wie es zuletzt beim LASK der Fall war. Nach einer erstinstanzlichen Entscheidung gibt es eine 8-Tages-Protestfrist und nach einer Entscheidung in zweiter Instanz eine 8-Tages-Klagsfrist beim Ständigen Neutralen Schiedsgericht. "Ich gehe davon aus, dass es eine endgültige Entscheidung bis Ende August beziehungsweise Anfang September gibt", sagte Ebenbauer.

Die Ja-oder-Nein-Entscheidung des Senates 5 bezüglich der Lizenz kann verschiedene Folgen haben. "Ein Lizenzentzug ist nicht automatisch ein Zulassungsentzug. Bleibt die Zulassung, dann folgt die Eingliederung in die zweite Spielklasse", erklärte Ebenbauer. "Wird die Lizenz und die Zulassung entzogen, folgt ein Ausscheiden aus der Bundesliga." Dann obliegt es dem Landesverband zu entscheiden, wo der Club wiedereingegliedert wird. (APA, 29.7.2020)