Der Unfall ereignete sich im Juni 2017 am Wörthersee.

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Klagenfurt – Drei Jahre nach einem tödlichen Bootsunfall am Wörthersee ist ein 35-jähriger Kärntner am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassung freigesprochen worden. Der Mann war Bootsführer während einer Fahrt auf dem See, in deren Lauf ein alkoholisierter Fahrgast das Steuer übernommen und einen für seinen Freund tödlichen Unfall verursachte hatte.

Der Unfall hatte sich im Juni 2017 ereignet. Eine Runde von vier Freunden war am Wörthersee mit einem Motorboot unterwegs. Einer von ihnen, ein heute 47-jähriger Niederösterreicher, setzte sich am See ans Steuer und fuhr einen sogenannten "Power-Turn", wobei sein 44-jähriger Freund ins Wasser geschleudert und von der Schiffsschraube getötet wurde. Der 47-Jährige wurde 2018 am Landesgericht Klagenfurt zu zehn Monaten Haft verurteilt, die Strafe wurde am Oberlandesgericht (OLG) Graz auf neuneinhalb Monate reduziert.

Berufung angemeldet

Der 35-Jährige, der als Bootsführer die Männerrunde begleitet hatte, hätte den 47-Jährigen, bei dem eine Alkoholisierung von 0,88 Promille gemessen wurde, nicht ans Steuer lassen dürfen, entschied Richter Matthias Polak 2018 und verhängte drei Monate bedingte Haft. Dieses Urteil wurde vom Oberlandesgericht Graz aufgehoben, weshalb sich der 35-Jährige im Jänner 2020 am Bezirksgericht Klagenfurt verantworten musste, wo er zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen in Höhe von je acht Euro, also insgesamt 2.000 Euro, verurteilt wurde.

Der Verurteilte hatte dagegen volle Berufung angemeldet. Auch die Staatsanwaltschaft Klagenfurt erhob – zugunsten des Angeklagten – gegen dieses Urteil Berufung, und zwar, weil es höher ausgefallen war, als die erste Verurteilung.

Sachverständiger rechnete vor

Die Berufungsverhandlung am Mittwoch unter Vorsitz von Richterin Sabine Roßmann drehte sich um die Frage, welchen Alkoholkonsum der 35-Jährige, der die Runde am fraglichen Nachmittag zu verschiedenen Terminen begleitete, beobachtet hatte. Er selbst hatte immer angegeben, dass er nur gesehen habe, wie der spätere Bootslenker "zwei bis drei Achteln Wein und einen Gin Tonic" getrunken hatte – bei diesen Angaben blieb er auch am Mittwoch.

Bei der Verhandlung war auch ein Sachverständiger geladen, der vorrechnete, dass der 47-Jährige mit diesen Mengen jedenfalls unter 0,5 Promille gehabt haben muss. Auch mit fünf Achteln und einem Gin Tonic sowie einem zusätzlichen Getränk wäre der Mann nur knapp über der Grenze gewesen. Der Bootsführer beteuerte auch, dass er bei keinem der Fahrgäste Alkoholisierungssymptome bemerkt hatte, auch nach einem Termin in Klagenfurt, bei dem er selbst nicht dabei war, der aber unmittelbar vor dem Unfall stattgefunden hatte: "Sie mussten eine enge Planke entlanggehen und dann nach unten ins Boot klettern, da hatte keiner Probleme."

Endgültige Entscheidung

Richterin Roßmann begründete den Freispruch damit, dass man dem Mann eine Verletzung der Sorgfaltspflicht unterstellen könne, wenn eine "mangelnde Fahrtauglichkeit" erkennbar war: "Es war aber nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit nachzuweisen, dass in objektiver Hinsicht eine Alkoholisierung von mehr als 0,5 Promille erkennbar war." Die Entscheidung des Landesgerichts Klagenfurt ist endgültig, dagegen ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.

Die Sache erledigt ist übrigens auch für den 47-jährigen Bootslenker, der seine Strafe mit einer Fußfessel abgebüßte. Wie er gegenüber der APA bekannt gab, ist er sie seit vergangener Woche los. (APA, 29.7.2020)