Freigesprochen.

Foto: AFP/ HEPPELL

Lausanne – Der Ärger war groß, die Empörung fast einhellig – und auch die ausführliche Begründung des "Europacup-Freispruchs" für Manchester City dürfte die Kritiker nicht milde stimmen. In deren Blickpunkt rückt immer mehr die europäische Fußballunion (Uefa), die Beweise für Verstöße von ManCity gegen ihr Financial Fairplay schuldig blieb.

Auf 93 Seiten begründete der Internationale Sportgerichtshof CAS, weshalb der Premier-League-Klub künftig doch am Europacup teilnehmen darf. Die Citizens hätten zwar die Uefa-Untersuchung "eklatant" missachtet. Die Uefa habe allerdings nicht nachweisen können, dass der Klub Zuwendungen seiner Besitzer als Sponsoreneinnahmen getarnt habe.

Zehn Millionen als Zeichen

Am 13. Juli hatte der CAS die durch die Uefa verhängte zweijährige Sperre gegen Manchester City aufgehoben. Zudem wurde die Geldbuße von 30 auf nur noch zehn Millionen Euro reduziert. Auch diese Summe kennzeichne für den CAS "einen schweren Verstoß" des Klubs, der mangelnde Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit der Untersuchungskommission gezeigt habe.

Bei der Anklage wegen angeblicher Verschleierung von Eigenkapitalfinanzierung sei hingegen kein schwerwiegenderer Verstoß festzustellen gewesen, und "auf der Grundlage der Beweise kann das Gremium nicht zu der Schlussfolgerung kommen, dass eine verschleierte Finanzierung an City gezahlt wurde". Dem Klub war vorgeworfen worden, den Wert der Einnahmen der emiratischen Sponsoren Etisalat und Etihad Airways absichtlich überhöht zu haben.

Unnötige Hast

Der CAS hielt auch fest, dass der Fall durch das Drängen der Uefa, die Berufung vor Beginn der Champions-League-Saison 2020/21 abzuschließen, beeinflusst wurde. Das Gericht habe deswegen auf die Forderung nach mehr Beweismitteln verzichtet. Neun Premier-League-Klubs (Arsenal, Burnley, Chelsea, Leicester, Liverpool, Manchester United, Newcastle, Tottenham und Wolverhampton) hatten bei der Uefa beantragt, City ohne Urteil vor Beginn der Saison 2020/21 nicht am Europacup teilnehmen zu lassen.

Der CAS wies darauf hin, dass Zeugenaussagen von leitenden Angestellten des Klubs sowie ein Brief von Klubboss Scheich Mansour – die alle dem CAS, nicht aber der Uefa während des ersten Prozesses zur Verfügung gestellt wurden – das ursprüngliche Urteil des Kontinentalverbandes zugunsten des Vereins hätten durchaus beeinflussen können. (sid, red, 29.7.2020)