In einer Hauruck-Aktion wurden im Mai 24-Stunden-Betreuerinnen von Temeswar nach Schwechat gebracht. Das Angebot wurde schnell eingestellt.

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Die Pflegebranche und die heimische Politik erinnern sich wohl noch gut an den März, als Warnungen vor dem Kollaps der 24-Stunden-Betreuung laut wurden. Immerhin wurden später sogar Sonderzüge und Charterflüge eingerichtet, um Betreuerinnen ins Land zu holen, da die Grenzen zunehmend schwerer zu passieren waren. Droht dieses Szenario angesichts der erneut strengeren Grenzregelungen noch einmal?

Zuerst ein Exkurs zu den geltenden Regeln, denn die sind je nach Herkunftsland und Staatsbürgerschaft unterschiedlich, der Beruf kann die Bedingungen ändern, und gültig ist all das mit unterschiedlichen Fristen. Seit Donnerstag sind zumindest alle Bestimmungen in Österreich in Kraft: Seitdem müssen sich Österreicherinnen und Österreicher und Personen mit Wohnsitz in Österreich auf das Coronavirus testen lassen, wenn sie aus einem Risikogebiet einreisen.

Die gleiche Bestimmung gilt schon seit Montag für alle anderen EU-Staatsbürgerinnen und -Staatsbürger. Für Personen aus Drittstaaten gilt: Sie dürfen nur aus dem Schengenraum und mit einem negativen PCR-Test einreisen. Sie müssen dennoch auf jeden Fall zehn Tage in Quarantäne.

Außer der oder die Drittstaatsangehörige hat einen Diplomatenpass, ist Saisonarbeitskraft oder arbeitet in der Pflege. Diese Personen dürfen – egal, aus welchem Land sie nach Österreich einreisen wollen – mit Test ins Land und können sich aus der Quarantäne freitesten. Das betrifft zum Beispiel philippinische Pflegekräfte, die in Österreich etwa häufig in der mobilen und stationären Betreuung arbeiten, nicht aber einen großen Teil der 24-Stunden-Betreuerinnen.

Tests, Tests, Tests

Die kommen meist aus Rumänien oder der Slowakei. Bei zweiterer Personengruppe – das sind etwa 20.000 Personenbetreuerinnen, die in Österreich tätig sind – ist das kein Problem, die Slowakei gilt als sicheres Herkunftsland, die Einreise von dort nach Österreich ist ohne Auflagen möglich.

Auch Personen aus Österreich müssen in der Slowakei nicht in Quarantäne und brauchen auch keinen Test. Selbiges gilt zudem für die jeweils rund 4.000 Kroatinnen und Ungarinnen in der 24-Stunden-Betreuung.

Anders ist das bei den fast 30.000 Rumäninnen und den 1.700 Bulgarinnen, die in Österreich als Betreuerinnen arbeiten. Auch sie müssen zwar im Heimatland nicht in Quarantäne, wenn sie aus Österreich kommen. Doch bei der Einreise in Österreich müssen sie entweder einen maximal drei Tage alten PCR-Test dabeihaben oder in – selbstbezahlte – Quarantäne und innerhalb von 48 Stunden den Test nachholen.

Ein recht unpraktisches Modell für Personen, die in ihrem Arbeitsalltag alle zwei Wochen zwischen Rumänien und Österreich hin- und herpendeln. Und damit Grund genug für die Gewerkschaft Vidaflex, aufzuschreien: Die ortet Chaos in den neuen Einreisebestimmungen und kritisiert zudem, dass Betroffene widersprüchlich informiert werden würden: "Die Situation ist für die Kolleginnen und Kollegen unerträglich", sagt Christoph Lipinski, Fachexperte der Interessenvertretung.

Optimistischer ist man da in der Wirtschaftskammer (WK). "Wir befürchten keinen Engpass", sagt Andreas Herz, Obmann des Fachverbands Personenbetreuung. Man würde ohnehin schon seit der Zug-Aktion alle Betreuerinnen aus Rumänien testen lassen. Der Transport sei gesichert, solange Minibusse, in denen Betreuerinnen im Normalfall reisen, ungehindert Ungarn passieren können. Züge und Flüge seien dieses Mal "nicht angedacht".

Null Tests in Wien

Bisher kamen für die Kosten der Tests von Betreuerinnen entweder Agenturen, Betreute oder Betreuerinnen selbst auf. Allerdings kündigte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) vor drei Wochen an, dass 24-Stunden-Betreuerinnen in die Screeningprogramme aufgenommen werden.

Am Donnerstag dann konkretisierte man im Gesundheitsministerium auf STANDARD-Anfrage: Geplant sei, dass eine Betreuerin nicht einmalig, sondern jeden Monat getestet werden soll, und zwar auf Kosten des Bundes. Gespräche dazu würden aber noch laufen.

In der Frage, wie viele Betreuerinnen denn schon im Zuge des Screenings getestet wurden, verweist man an die Landessanitätsdirektionen. Die Antwort in Wien: null. Denn unklar sei, ob die Landessanitätsdirektion diese Tests abwickeln soll oder ob die Wirtschaftskammer zuständig ist. (Gabriele Scherndl, 30.7.2020)