Ein Gesetzesentwurf für das Bestellerprinzip bei den Maklerprovisionen ist für Herbst zu erwarten.

Foto: iStockphoto.com

Zwei Bruttomonatsmieten zahlt man als Mieter in Österreich als Provision, wenn man eine Mietwohnung über einen Makler gefunden hat. Jedenfalls meistens; wenn der Mietvertrag auf drei Jahre befristet und/oder der Makler zugleich Verwalter der Wohnung ist, dann ist mieterseitig nur eine Bruttomonatsmiete erlaubt.

Bis 2010 durften drei Bruttomonatsmieten verrechnet werden. Die Reduktion wurde damals von einer SPÖ-ÖVP-Regierung unter anderem damit begründet, dass die Makler ja von steigenden Mieten (und natürlich auch Kaufpreisen, wo es aber keinen Eingriff gab) über die Jahre enorm profitiert hätten.

Bestellerprinzip im Regierungsprogramm

Dieses Argument wird jetzt auch wieder bemüht, wenn die türkis-grüne Regierung neuerlich in die Maklerprovisionen eingreifen will. Vor allem von grüner Seite ist zu hören, dass die Makler weiterhin prächtig verdienen würden, und zwar bei Mietgeschäften vor allem an den Mietern, die in der Regel den größeren Anteil an der Provision stemmen müssen. Um das zu ändern, sieht das aktuelle Regierungsprogramm nun wörtlich das Bestellerprinzip vor. Als weitere Erklärung steht genau ein Satz dabei: "Wie für gewöhnlich bei Dienstleistungen üblich, sollen die Kosten der Maklerin bzw. des Maklers bei Vermittlung von Mietwohnungen von demjenigen übernommen werden, der den Auftrag gegeben hat."

Die Makler, allen voran ihr Bundesobmann Georg Edlauer, wünschen sich deshalb auch vom Begriff her eher ein Auftraggeberprinzip: "Wenn der Mieter den Auftrag gibt, dann soll auch der Mieter zahlen." Das deutsche Bestellerprinzip, das seit 2015 gilt, sei ein abschreckendes Beispiel, das habe zu horrenden Ablösen geführt (weil viele Vermieter jetzt Nachmieter von den Mietern suchen lassen), die günstigsten Wohnungen seien als erstes von den Plattformen verschwunden, und viele Makler würden sich den Miet-Markt nicht mehr antun.

Verbaler Schlagabtausch im Ministerium

Das alles brachten die Vermieter-Vertreter vor wenigen Tagen auch bei einem ersten physischen Treffen mit Vertretern von Mieterorganisationen und dem Justizministerium vor (bei dem Edlauer aufgrund einer Terminkollision nicht dabei war). Auch Mietervertreter äußerten ihre Wünsche, es soll mitunter auch laut geworden sein.

Mietervertreter wollen naturgemäß die Abgeberprovision als Normalfall, und manches andere, was in Deutschland aus Mietersicht positiv ist, will man auch hierzulande haben. Walter Rosifka von der Arbeiterkammer nennt etwa den Umstand, dass in Deutschland bei einem "wirtschaftlichen Naheverhältnis" von Vermieter und Makler grundsätzlich keine Provision erlaubt ist. "Wenn ein großer institutioneller Bestandhalter über seine eigene Makler-Tochter Wohnungen vermarktet, dann ist das ja keine Vermittlung."

Grüne Tomaselli: "Sicherheitsnetze einbauen"

Weil vielen in der Runde der politische Auftrag nicht klar war, hielt man mit den Verhandlern des Regierungsprogramms Rücksprache. Da wurde dann auch Nina Tomaselli, grüne Bautensprecherin, kontaktiert. Was ihr bei dem Thema jedenfalls wichtig ist, erklärt sie so: "Man muss Sicherheitsnetze einbauen, damit es nicht dazu kommt, dass die Mieter dann trotzdem zahlen müssen" – eben beispielsweise die aus Deutschland bekannten horrenden Ablösen an Vormieter.

Weitere größere Runden zu dem Thema sind vorerst nicht geplant. Das Justizministerium soll nun einen Entwurf erarbeiten, so lautet der politische Auftrag. Wie der aussehen wird, darauf darf man gespannt sein, denn es gibt neben der genauen Ausgestaltung der Details (auf die es bei diesem Thema stark ankommt, um Umgehungen zu verhindern) auch die Frage, in welchem Gesetz das Bestellerprinzip überhaupt verankert werden soll. Naheliegend ist das Maklergesetz, eine andere Möglichkeit wäre aber etwa auch das Konsumentenschutzgesetz. (Martin Putschögl, 1.8.2020)