Noch steht nicht allzu vielen Menschen der Sinn nach Flugreisen. Am Flughafen Wien werden derzeit rund 20.000 Passagiere pro Tag abgefertigt. Im Vorjahr waren es fünfmal so viele.

Auch wenn die Fluggesellschaften immer wieder betonen, wie supersauber die Luft dank der Filtermechanismen und Klimaanlagen in den Flugzeugen sei: In den schlanken Bäuchen der Maschinen ist es eng. Mit Abstandhalten tun sich alle – und manche dank ihres Temperaments – ganz besonders schwer. Herrscht beim Einsteigen noch Disziplin, auch weil Gruppen einzeln aufgerufen werden, ist das Aussteigen meist ein einziges Chaos. Corona scheint daran wenig zu ändern. Kaum rollt die Maschine in Parkposition, springen alle aus den Sitzen und drängen sich im Gang.

Mit Mund-Nasen-Schutz in den Urlaub oder zum Geschäftstermin – Reisen war schon einmal komfortabler.
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Den Mitreisenden lässt sich unter solchen Umständen schlecht ausweichen. Dazu kommt die Maskenpflicht. Im Flugzeug ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Fluggäste, abgesehen von jenen, die gesundheitlich beeinträchtigt sind und dies auch belegen können, ab sechs Jahren vorgeschrieben. Nur zum Trinken und Essen ist das Abnehmen vorübergehend erlaubt. Die Airlines halten dies in ihren Beförderungsbedingungen fest.

Kontrolle ist besser

Doch wie sieht es in der Praxis aus? Halten sich die Flugreisenden an die Pflicht, und wird dies von den Fluggesellschaften ordentlich überwacht? Nein, klagt so mancher und verweist auf eigene Erfahrungen – etwa bei Flügen mit der AUA. Mitreisende würden ihre Masken nur unter dem Kinn tragen, wenn überhaupt – und das auch auf der Langstrecke. Nimmt die AUA das Thema nicht ernst genug?

Die österreichische Regierung rät von Auslandsurlaub zu Corona-Zeiten ab. DER STANDARD hat sich bei Meschen am Flughafen Wien umgehört.
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Verschiedene Erfahrungsberichte von Menschen, die zuletzt geflogen sind, bestätigen das so nicht. Die meisten Fluggäste dürften sich diszipliniert verhalten, sogar von "total diszipliniert" ist da vereinzelt zu hören. Passagiere, deren Nase nicht bedeckt ist und die auch von Flugbegleiterinnen nicht ermahnt werden, das dürften Ausreißer sein. Aber sie kommen vor. Dafür greifen dann zuweilen andere Mitreisende ein und bitten die Übeltäter, den Mund-Nasen-Schutz ordentlich aufzusetzen – so wird es berichtet.

Auch am Flughafen gilt: Abstandsregeln einhalten und Masken Tragen.
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Bei der AUA heißt es auf Anfrage, dass die Disziplin an sich groß sei, gerne könnten Passagiere die Flugbegleiter aufmerksam machen, wenn sich ein Mitreisender nicht an die Tragepflicht halte, dann werde man selbigen "sensibilisieren". Grundsätzlich gelte: Halte sich ein Fluggast nicht an die Pflicht, werde er höflich ermahnt.

Immer scheint dies nicht der Fall zu sein. Das gilt aber auch für andere Airlines. Wobei der Eindruck entsteht, dass Billigairlines, die in der Regel auch bei Boarding und Gepäck schon aus Effizienzgründen besonders zackig unterwegs sind, auch bei der Maskenpflicht ein sehr strenges Regiment führen. Manche Airlines wie etwa Qatar wollen ihren Passagieren nun zusätzlich ein Plexiglasschild verordnen. Widerborstigen, die es mit dem Mund-Nasen-Schutz nicht so genau nehmen, wäre damit eine Hürde mehr auf dem Weg zum Entledigen des Corona-Accessoires in den Weg gelegt.

Grundsätzlich dürfte die Sache im Großen und Ganzen funktionieren: Zumindest sind bei den Konsumentenschützern der Arbeiterkammer in Linz noch keine Klagen im Zusammenhang mit der Maskenpflicht aufgeschlagen. Aber wie sieht es überhaupt rechtlich aus? Was kann eine Airline tun, wenn sich ein Fluggast weigert, die Maske zu tragen?

Sanktionsmöglichkeit

Geldstrafen verhängen wie ÖBB oder Wiener Linien kann eine Fluggesellschaft nicht. Zunächst einmal kann sie die Beförderung eines renitenten Fluggastes verweigern. Geschieht dies während eines Fluges, geht das natürlich nicht. Im Extremfall könnte sie zwischenlanden, um einen widerspenstigen Gast loszuwerden.

Am Flughafen Wien, wo die Maskenpflicht in der Hausordnung verankert ist, ist man derzeit dabei, sich juristisch für solche Fälle abzusichern. Zwar spricht man auch hier davon, dass die Reisenden im Wesentlichen die Corona-Regeln einhalten, allerdings arbeitet man aktuell daran, Sanktionsregeln zu verankern. Die hat der Flughafen nämlich nicht. Das Flughafenpersonal kann zwar ermahnen, aber sanktionieren wie etwa verweisen aus dem Flughafengebäude, wenn es ernst wird, kann es nicht. (Regina Bruckner, 31.7.2020)