In Österreich gibt es knapp 900 unterschiedliche Amts- und Berufstitel, dazu gehören akademische Grade wie Bachelor, Magister oder Doktor, aber auch verliehene Ehrentitel wie Hofrat oder Forstrat. In Reisepässen konnten bisher nur akademische Grade eingetragen werden. Andere Standesbezeichnungen dürfen in den Pass nur dann eingetragen werden, wenn dafür eine gesonderte gesetzliche Grundlage besteht.
Eine solche Änderung tritt am 21. August nun in Kraft. Ab diesem Tag können Meister in ihrem Beruf ihren Titel auch in offizielle Dokumente eintragen lassen. Der Unternehmer muss dafür mit seinem Meisterprüfungszeugnis persönlich zum Meldeservice gehen, dort wird die Eintragung dann vorgenommen. Im Reisepass, Personalausweis oder Führerschein kann der Titel als Abkürzung "Mst.in" bzw. "Mst." oder auch die Bezeichnung "Meisterin" bzw. "Meister" vor dem Namen geführt werden, heißt es dazu in einer Aussendung.
In der Wirtschaftskammer zeigt man sich erfreut darüber und sieht diese Änderung als Anerkennung und Aufwertung der Leistung von Personen, die die Meisterprüfung als höchste Stufe der beruflichen Bildung ablegen. Im vergangenen Jahr wurde 1827 Meisterprüfungszeugnisse ausgestellt. "Für uns ist das ein Herzensanliegen! Diese Aufwertung tut dem Handwerk gut", sagt die Obfrau der Sparten Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer, Renate Scheichelbauer-Schuster. Formal ist der handwerkliche Meistertitel im achtstufigen Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR), der die verschiedenen Bildungsabschlüsse besser vergleichbar machen soll, auf Stufe 6 und damit dem akademischen Bachelor gleichgestellt. Mit der Möglichkeit, den Meistertitel in offizielle Dokumente eintragen zu lassen, wird dieser Gleichwertigkeit Rechnung getragen.
Keine Auswirkungen
Außer dem Besser-Sichtbarmachen der Leistung hat ein Eintrag der Bildungsabschlüsse in offizielle Dokumente aber keine Auswirkungen. Aus praktischer Sicht kann der Eintrag auf offiziellen Dokumenten auch für Verwirrung sorgen. Robert Minar, Sprecher der zentralen Passbehörde in Wien, empfiehlt, auf Einträge von akademischen Graden oder anderen Titeln generell zu verzichten. Denn viele von ihnen sind außerhalb Österreichs nicht bekannt und würden daher häufig als Namensbestandteil gesehen werden. Das könne an internationalen Grenzen Erklärungsbedarf verursachen.
Es besteht auch keine Verpflichtung, akademische Grade in Reisepässe oder Personalausweise eintragen zu lassen. Wer es dennoch tun möchte, muss mit Kosten rechnen. Wer sich beispielsweise im Reisepass mit einer Ergänzung in Form einer Vignette auf einer der folgenden Seiten nach der Seite mit den persönlichen Daten zufriedengibt, muss rund 30 Euro dafür zahlen. Wer den Titel vor seinem Namen haben möchte, muss sich einen neuen Pass ausstellen lassen. Der kostet dann aktuell 75,90 Euro, dafür ist der Pass dann wieder zehn Jahre gültig. Wer vor Ablauf der Gültigkeit seinen Titel im Personalausweis haben möchte, muss einen neuen Ausweis beantragen. Die Kosten dafür liegen bei 61,50 Euro. Dasselbe gilt für den Eintrag im Führerschein. Ob der Meistertitel auch auf die E-Card gedruckt werden kann, wird derzeit vom Dachverband der Sozialversicherungen noch rechtlich geprüft. Falls ja, würden in diesem Fall keine Extrakosten für den Eintrag anfallen, heißt es vom Dachverband der Sozialversicherungsträger. (Gudrun Ostermann, 3.8.2020)