Dem Bundespräsidenten und seinen Begleitern wurde für ihre nächtliche Redseligkeit die Nachsicht der Exekutivbeamten zuteil.

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Was wurde eigentlich aus der möglichen Strafe für Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der sich Mitte Mai über die damals mit 23 Uhr festgelegte Corona-Sperrstunde hinweggesetzt hat? Genauer gesagt: Er hat sich eben nicht hinweggesetzt, sondern ist schlichtweg bis über Mitternacht im Schanigarten seines Lieblingsitalieners sitzen geblieben. Dort hat er sich mit seiner Ehefrau Doris Schmidauer und zwei Freunden "verplaudert", wie er später entschuldigend anführte. Jedenfalls wurde das zeitvergessene Quartett dabei von der nächtens patrouillierenden Polizei ertappt – der Fall landete prompt in den Medien, samt juristischer Diskussion über die schwierige behördliche Verfolgung des Staatsoberhaupts.

Keine Anzeige

Die FPÖ hat nun durch eine parlamentarische Anfrage an Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) genauer erfahren, was sich an jenem Abend in der Wiener Innenstadt zugetragen hatte. Demnach agierten die einschreitenden Einsatzbeamten aufgrund der "besonderen Sensibilität der Amtshandlung sowie des Umstandes, dass sich sämtliche vier beteiligten Personen umgehend für ihr Verhalten entschuldigten und sich vom Ort des Vorfalls entfernten", nachsichtig. Ihr feinsinniger Grundsatz "Sensibilisierung statt sofortiger Strafe" habe auch für Van der Bellen gegolten. Dass dieser in seiner Rolle als Bundespräsident für die Beurkundung sämtlicher Gesetze zuständig ist und somit gleichsam von Amts wegen für rechtliche Vorschriften sensibilisiert sein sollte, hielt die Beamten offenbar nicht vom besagten Leitsatz ab.

Also hätten seine Polizisten von einer "weiteren Aufnahme der Personalien und einer Anzeige an die zuständige Verwaltungsbehörde Abstand genommen", erklärt ihr oberster Chef Nehammer in der Anfragebeantwortung. (Theo Anders, 31.7.2020)