Der frühere Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch (FPÖ) ist sich in der Causa Ideenschmiede keiner Schuld bewusst.

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Klagenfurt – Unter großem Medieninteresse hat am Dienstag am Landesgericht Klagenfurt ein Korruptionsprozess gegen den ehemaligen freiheitlichen Landeshauptmann-Stellvertreter Uwe Scheuch und zwei weitere Angeklagte begonnen. Staatsanwalt Bernhard Weratschnig wirft ihnen Korruption und Vorteilsnahme vor.

Kickback-Zahlungen sollen an FPÖ geflossen sein

Über die Werbeagentur Ideenschmiede sollen aus Aufträgen von Scheuchs Regierungsbüros Kickback-Zahlungen geflossen sein, die ihm beziehungsweise der Partei zugutekamen, sagte Weratschnig. Ein Mitarbeiter eröffnete damals ein Bankkonto, über das laut Anklage Geld für den Politiker respektive die Partei verwendet wurde. Das Regierungsbüro wie auch der Beamte standen demnach in ständiger Geschäftsbeziehung mit der Werbeagentur, die von 2006 bis 2014 Aufträge des Büros mit einem Volumen von fast 1,5 Millionen Euro erhielt. Über Scheinrechnungen an die Werbeagentur floss Geld auf das Bankkonto, laut Staatsanwalt waren es insgesamt 50.000 Euro.

Nur gegen Scheuch ist ein weiterer Vorwurf des Staatsanwalts gerichtet. Scheuch soll 2009 mit einer anderen Werbeagentur ein "Projekt Nationalpark" besprochen haben. Bei der Anschaffung von 72 E-Bikes für den Nationalpark Hohe Tauern sei vereinbart worden, dass pro Bike 100 Euro Kickback an Scheuch fließen sollten. Dieses Projekt sei nicht realisiert worden, für die Strafbarkeit sei das aber auch nicht relevant.

Geschäftsführer übernimmt Verantwortung

Während der Geschäftsführer der Werbeagentur vor Richter Dietmar Wassertheurer Verantwortung für sein Handeln übernahm, bekannte sich Scheuch nicht schuldig. Der Geschäftsführer zeichnete ein Bild von Abhängigkeiten und Scheinrechnungen. Der Aufforderung der Freiheitlichen, Geld zu spenden, sei er aus Angst vor dem Verlust von Aufträgen nachgekommen. Ob Scheuchs Mitarbeiter seine Vorgangsweise mit diesem abgesprochen hatte, wisse er nicht. Die Spenden seien über Scheinrechnungen abgewickelt worden, um Steuern zu sparen. Das sei sein größter Fehler gewesen, und das tue ihm auch aufrichtig leid. Druck sei auf ihn nicht ausgeübt worden, sagte der 53-Jährige. Dass er Sorgen gehabt habe, Aufträge zu verlieren, sei nicht ausgesprochen worden, "das habe ich mir selber zusammengesponnen". Dass das Geld auf ein Konto des Mitarbeiters geflossen sei, sei deshalb notwendig gewesen, da dieser ihm ja Rechnungen ausgestellt habe. Dass er überhöhte Rechnungen an das Land Kärnten gestellt habe, bestritt der Geschäftsführer.

Der Richter meinte dann, aufgrund der Aussage des 53-Jährigen, es habe sich um "ganz normale Parteispenden" gehandelt, fühle er sich offenbar im Wesentlichen nicht schuldig. Staatsanwalt Weratschnig wollte vom Angeklagten wissen, ob die Partei, also die Freiheitlichen, für ihn als Geschäftsführer wichtiger gewesen sei als das Land Kärnten. Er sagte, die Partei sei wichtiger gewesen, denn dort sei die Eigenleistung seiner Firma höher gewesen, bei den Landesaufträgen habe es viel mehr "Durchlaufposten" gegeben. Die hohen Umsätze würden diesbezüglich täuschen. Von Scheuch sei in Zusammenhang mit den Spenden nie die Rede gewesen.

"Was macht mein Mandant da?"

Scheuchs Verteidigerin Ulrike Pöchinger meinte, sie stelle sich die Frage: "Was macht mein Mandant da?" Sein Mitarbeiter habe auch ausgesagt, überhaupt nicht zu wissen, warum der Agenturchef ihm Geld gezahlt habe. Auch Scheuchs ehemaliger Mitarbeiter bekannte sich nicht schuldig.

Der Mitarbeiter Scheuchs erklärte, die Aufträge des Landes an die Ideenschmiede habe es gegeben, doch die Schlussfolgerungen der Staatsanwaltschaft seien nicht korrekt. Dass er den Geschäftsführer der Agentur um Parteispenden gefragt habe, sei aus eigenem Antrieb erfolgt. Auf die Frage des Richters, ob es auch andere Zahler gegeben habe, meinte er, er habe zwar einige andere ebenfalls nach Parteispenden gefragt, diese hätten aber nichts zahlen wollen. Dass er Scheinrechnungen ausgestellt hatte, gab er zu. Dass er für diese Rechnungen keine Leistungen erbracht hatte, "das war mir vollkommen egal".

Im Auftrag Scheuchs

Richter Wassertheurer verwies auf die erste Verurteilung des Angeklagten. In dieser Causa habe es überhöhte Rechnungen und Kickback-Zahlungen gegeben. Wassertheurer fragte auch ihn, warum die Parteispenden auf diesem Weg abgewickelt worden seien. "Das passiert ja nicht zufällig." Bei seinen Aussagen im Ermittlungsverfahren hatte er noch behauptet, von Scheuch beauftragt worden zu sein, den Agenturchef nach Parteispenden zu fragen. Er sagte damals auch, stets im Auftrag Scheuchs gehandelt zu haben.

Wassertheurer wollte mehrfach wissen, warum der Angeklagte dieses Konto eröffnet hatte, der 43-Jährige wich immer wieder aus. Er hielt dem Angeklagten auch vor, dass es sich um das gleiche Konto handle, auf das auch die Kickback-Zahlungen der Regionalmedien geflossen waren. Der Angeklagte war dafür 2015 verurteilt worden. Auf die Frage, warum jene Rechnungen, die von diesem Konto beglichen worden waren, nicht an die Partei eingereicht wurden, zuckte der Angeklagte nur mit den Schultern. Detaillierte Nachfragen von Richter und Staatsanwalt brachten keine weiteren Erkenntnisse. Der Angeklagte betonte allerdings, in die Details des Umgangs mit den "Spendengeldern" sei Scheuch nicht involviert gewesen.

Privatgeld vorgeschossen

Das bestätigte so auch Scheuch. Er sei in die inkriminierten Zahlungen nie involviert gewesen, das habe immer nur sein Mitarbeiter abgewickelt. Zum Beispiel bei Terminen sei es immer wieder vorgekommen, dass er Privatgeld vorgeschossen habe, das er dann – je nach Verwendung – aus der Landes- oder Parteikasse erstattet bekommen habe. Diese Beträge zuzuordnen sei die Aufgabe seines Mitarbeiter gewesen.

Er selbst habe erst im Jahr 2013 von der Existenz des Kontos erfahren, das der Mitarbeiter eröffnet hatte und auf das Geld der Ideenschmiede geflossen war. Auf die Frage, warum Scheuch im Zahlungsverkehr als Auftraggeber genannt sei, antwortete dieser, dass es von seiner Seite die Bitte gegeben habe, Zahlungen zu erledigen: "Was ich aber sicher nicht konnte, war, meinen Mitarbeiter zu beauftragen, von diesem Konto etwas zu bezahlen. Das wäre ja gar nicht gegangen, weil ich ja erst später erfahren habe, dass es dieses Konto überhaupt gibt." Er habe auch keine Information gehabt, wie die Geldflüsse zwischen seinem Mitarbeiter und der Agentur abgewickelt worden waren: "Der Weg, der gewählt wurde, war unglücklich, aber nicht in meiner Verantwortung", erklärte Scheuch.

Naturpark-Projekt

Zum zweiten Faktum – dem "Projekt Nationalpark", bei dem laut Staatsanwaltschaft eine Kickback-Zahlung vereinbart worden sei – wies Scheuch ebenfalls jegliche Schuld von sich. Das Projekt habe es nie gegeben – die Idee stamme aber von jemandem, der laut Scheuch "mit schlechten und völlig verrückten Ideen zu Verantwortungsträgern hausieren gegangen" sei: "Ich habe eine solche Kooperation weder angeregt noch angestrebt noch abgeschlossen."

Geschäftsführer erhielt Diversion

Der Geschäftsführer der Agentur bekam schließlich eine Diversion angeboten. Wie Richter Wassertheurer sagte, habe dieser die Verantwortung übernommen und sei auch unbescholten, die Taten würden außerdem Jahre zurückliegen. Der Angeklagte muss 180 Tagessätze in Höhe von jeweils 24 Euro bezahlen, also insgesamt 4.320 Euro. Angeklagt war auch die Werbeagentur im Sinne der Verbandsverantwortlichkeit. Hier bot Wassertheurer eine Diversion in Höhe von 4.440 Euro (40 Tagessätze in Höhe von je 111 Euro) an. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Die Verhandlung gegen Scheuch und seinen Mitarbeiter wird am Mittwoch fortgesetzt. (APA, 4.8.2020)