In den allermeisten Fällen wird künftig für den Einsatz einer Drohne keine eigene Bewilligung mehr erforderlich sein.

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Was lange währt, soll endlich gut werden. Ab kommendem Jahr gilt das jedenfalls für den Betrieb von Drohnen in der EU. Das bisherige und oft lückenhafte Flickwerk in den Luftfahrtregulierungen der EU-Mitgliedsstaaten soll dann einer einheitlichen Basis weichen. Mit dabei: ein Drohnenführerschein nebst Kennzeichenpflicht.

Magnus Brunner (ÖVP), Staatssekretär für Luftfahrt, betont in diesem Zusammenhang die zahlreichen Einsatzfelder, in denen Drohnen mittlerweile zum Werkzeug geworden sind. Nicht zuletzt bedienen sich auch Rettungsorganisationen wie die Bergrettung oder die Feuerwehr der fliegenden Geräte. Die neuen Regeln basieren auf der EU-Verordnung 2019/947, ihre Implementation in österreichisches Recht wurde gemeinsam mit der behördlichen Luftfahrtagentur Austro Control erarbeitet, die seit einem Jahr ein eigenes "Drone Competence Center" betreibt.

Fünf-Jahres-Führerschein

Drohnen werden künftig in drei Kategorien eingeteilt: offen (open), spezifisch (specific) und zertifiziert (certified). Der Großteil fällt in die erste Kategorie, die Drohnen mit einem Gewicht von bis zu 25 Kilogramm umfasst. Rund 80 Prozent aller behördlich registrierten Geräte wurden bislang hierin eingestuft. Für sie muss künftig keine eigene Genehmigung mehr beantragt werden, was den Weg zum legalen Einsatz abkürzt.

Piloten müssen sich allerdings künftig registrieren. Diese Registrierung kostet 28 Euro und setzt einen "Drohnenführerschein" voraus. Dieser besteht aus einem Onlinekurs mit anschließendem Test, der 30 Fragen zur Technik und Steuerung von Drohnen sowie Luftfahrtregulatorien beinhaltet. Nach bestandener Prüfung ist man grundsätzlich für fünf Jahre zum Betrieb von Drohnen berechtigt.

Kosten fallen für Onlinekurs und Test nicht an. Ausnahmen sind "komplexere Flugvorhaben", für die man sich etwa zusätzlich meteorologisches Wissen oder einen Funkschein aneignen muss. Für die allermeisten "offenen" Drohnen ist dies laut Austro Control aber nicht relevant.

Kosten sinken massiv

Über die Registrierung erhalten Betreiber auch eine eindeutige Identifikationsnummer, die auf genutzten Drohnen angebracht werden muss. Dies soll für bessere Nachvollziehbarkeit bei Verstößen und Unfällen sorgen. Eine Bewilligung einzelner Einsätze ist für Drohnen der "Open"-Kategorie nicht mehr erforderlich. Diese kostete bisher 300 Euro und definierte Einsatzort, -zeit sowie die verwendete Drohne. In Summe ergibt sich für Piloten aus der neuen Regelung eine massive finanzielle Erleichterung.

Für die Einhaltung rechtlicher Bestimmungen, etwa bezüglich des zulässigen Maximalgewichts der Drohnen über dem jeweiligen Einsatzgebiet oder der Verwendung einer Kamera über bewohnter Fläche, sind die Piloten selbst verantwortlich. In dieser Kategorie gilt auch weiterhin die Vorgabe, dass stets Sichtkontakt zwischen Pilot und Fluggerät bestehen muss, erklärt die Austro Control gegenüber dem STANDARD.

Wer zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen noch gültige Bewilligungen besitzt, kann bis zu deren Ablauf im festgelegten Rahmen weiterhin seine Drohnen nutzen. Anschließend ist, wie vorgesehen, die Registrierung vorzunehmen, der "Drohnenführerschein" zu absolvieren und fünfjährlich zu erneuern, so die Luftfahrtbehörde.

"Spielzeug" darf weiter ohne Registrierung fliegen

Weiterhin ausgenommen von derlei Verpflichtungen sind Drohnen, die als Spielzeug eingestuft werden. Für die gelten Limits von maximal 249 Gramm Gewicht und eine Flughöhe von nicht mehr als 30 Metern. Sie dürfen auch nicht über eine Kamera verfügen und müssen den Anforderungen und Kennzeichnung gemäß der Spielzeugverordnung entsprechen.

Mit Stand 20. Juli sind laut Austro Control knapp 3.000 Drohnen in Österreich behördlich registriert. Die neuen Vorgaben hätten ursprünglich mit Ende Juni umgesetzt werden sollen, aufgrund der Coronavirus-Pandemie verlängerte die EU-Kommission die Frist allerdings um ein halbes Jahr. (Georg Pichler, 5.8.2020)