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Amazon ist abgeblitzt.

Foto: AP

Der US-Online-Handelsriese Amazon ist in Deutschland mit Verfassungsbeschwerden gegen Streiks auf Betriebsparkplätzen gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die beiden Klagen nicht zur Entscheidung an und bestätigte damit Urteile des Bundesarbeitsgerichts von 2018.

Amazon werde durch die Streiks nicht in seinen Grundrechten auf Eigentum und unternehmerische Handlungsfreiheit verletzt, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe am Mittwoch mit. (Az. 1 BvR 719/19 u.a.)

Anerkennung

Die Gewerkschaft Verdi versucht seit Jahren, den US-Versandhändler zur Anerkennung der regionalen Flächentarifverträge des Einzel- und Versandhandels zu bringen. Hier hatten sich Gewerkschaftsvertreter und Streikende an zwei Standorten kurz vor Schichtbeginn auf dem Parkplatz vor dem Haupteingang versammelt. Amazon berief sich auf sein Hausrecht. Das Arbeitsgericht war zu dem Ergebnis gelangt, dass die Ansprache von Mitarbeitern nur auf dem Parkplatz möglich gewesen sei. Die Verfassungsrichter haben daran nichts zu beanstanden. (APA/dpa, 5.8.2020)