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Tim Cook ist mit der Kontrolle über den App-Store zufrieden.

Foto: Brooks Kraft / AP

Gemeinhin sind es vor allem Facebook und Google, die sich mit Kritik an ihrem Geschäftsgebaren konfrontiert sehen. Und das liegt auch in der Natur der Sache, immerhin verdienen beide mit einem besonders heiklen Thema ihr Geld: dem Sammeln von Nutzerdaten. Apple kam in dieser Hinsicht hingegen lange ungeschoren davon. Doch gerade im vergangenen Jahr ist auch die Kritik am iPhone-Hersteller immer lauter geworden, und dabei geht es vor allem um die Ausnutzung der eigenen Marktmacht, im Speziellen um die strikten Regeln für den App-Store.

xCloud muss draußen bleiben

Genau diese sorgen nun für frische Kritik, hat Apple doch bestätigt, dass Microsofts Spiele-Streaming-Dienst xCloud keine Chance hat, in den App Store aufgenommen zu werden. In einem Statement gegenüber "Business Insider" packt man dabei dieselbe Begründung aus, die in anderen Fällen bereits immer wieder zu hören war. Sämtliche Programme im App-Store würden einer eingängigen Prüfung unterzogen. Dienste wie xCloud oder Stadia würden hingegen komplette Plattformen darstellen, über die viele andere Titel angeboten werden, womit solch eine Prüfung nicht mehr möglich ist. Auch könnten die Titel dann nicht in Charts oder der Suche des App-Stores aufscheinen.

Bereits kurz zuvor hatte Microsoft bekanntgegeben, dass man die Entwicklung von xCloud für iOS einstellen müsse, da es keine realistische Chance gebe, dass die App von Apple akzeptiert werde. Das Statement von Apple scheint den Xbox-Hersteller aber noch einmal neu verärgert zu haben. Also folgte schon bald eine weitere Wortmeldung von Microsoft, in der man erheblich deutlicher wurde. Apple biete die einzige allgemeine Softwareplattform an, auf der den Konsumenten der Zugang zu Games-Streaming sowie zu alternativen Spiele-Abo-Diensten wie dem Xbox Game Pass verwehrt werde, zeigt sich der Softwarehersteller verärgert.

Marktmacht

Kritiker werfen Apple schon länger vor, das Argument des Konsumenteninteresses nur vorzuschieben. In Wirklichkeit gehe es um eine beinharte Ausnutzung der eigenen Marktmacht. Immerhin betreibt der iPhone-Hersteller mit Apple Arcade einen eigenen Spieleabodienst.

Während die Apple-Regeln nicht nur für Spiele-Streaming-Dienste gelten, zeigen sich hier die Schwächen der offiziellen Argumentation des iPhone-Herstellers besonders deutlich. Immerhin werden beim Spielestreaming keinerlei Games lokal installiert, technisch gesehen läuft das Ganze sehr ähnlich wie Netflix und Co ab. Zudem erlaubt Apple Remote-Desktop-Anwendungen, mit denen man ebenfalls auf Programme zugreifen kann, die auf einem anderen Rechner sind – nur eben nicht in einer ähnlich bequemen und performanten Weise, dass es Apple als Bedrohung für sein App-Store-Geschäftsmodell ansieht.

Im Kern geht es dabei auch um Geld, Apple will nämlich schlicht an allen Umsätzen der anderen Hersteller beteiligt werden, üblicherweise beträgt die Rate dabei 30 Prozent. Dies hatte etwa Epic Games schon in der Vergangenheit immer wieder als unverschämt angeprangert, bei Spotify hat man gar eine Beschwerde bei der EU eingereicht. Immerhin verschaffe sich Apple mit solchen Regeln auch für eigene Dienste wie Apple Music einen unfairen Vorteil.

Vergleiche

Apple übt dabei eine wesentlich stärkere Kontrolle aus, als es etwa bei der Konkurrenz von Android der Fall ist. Dort müssen App- und Spieleanbieter zwar für Käufer über den Play Store ebenfalls ähnliche Beträge an Google abliefern, die Nutzer können aber Apps auch jenseits dieses Weges installieren. Zudem dürfen Apps für den Abschluss eines Abos auf externe Webseiten verlinken, wo dann keine Beteiligung für den Store-Betreiber mehr anfällt – auch das ist unter iOS verboten.

Zudem verbietet Apple sogar die Installation vollständiger, alternativer Browser unter iOS, um die Verbreitung von Web-Apps unter Kontrolle zu halten. Ob Chrome oder Firefox, alle müssen sie die technische Grundlage von Safari nutzen, während Apple selbst die Integration von "Progressive Web Apps" in sein Betriebssystem verweigert, um hier keine Hintertür für die App-Store-Kontrolle entstehen zu lassen. (apo, 7.8.2020)