Die Daten von Flügen innerhalb der EU werden nicht mehr mehr an das Bundeskriminalamt weitergegeben, das bestätigte auch die AUA.

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Die Speicherung der Fluggastdaten auch für Flüge innerhalb der Europäischen Union hat in Österreich ein stilles Ende erfahren. Bereits am 16. Juni ist die 22 Monate davor erlassene Verordnung des Innenministeriums ausgelaufen. Aktiv kommuniziert wurde dies jedoch nicht. Auch die Fluglinie Austrian bestätigte auf APA-Anfrage, die Daten zu den Flügen nicht mehr ans Bundeskriminalamt weiterzuleiten.

Bestimmung unter Türkis-Blau

Grundsätzlich gilt die Vorratsdatenspeicherung für Flüge nur zwischen der EU und Drittstaaten. Allerdings konnte das Innenministerium die Speicherung der Fluggastdaten auch auf Flüge innerhalb der EU ausdehnen, was 2018 unter Türkis-Blau unter dem Ressortchef Herbert Kickl (FPÖ) auch geschah. Zuletzt hatte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) die Fluggastdatenspeicherung für innereuropäische Flüge im Februar bis Mitte Juni verlängert.

Eine weitere Verlängerung der innereuropäischen Fluggastdatenspeicherung über den 16. Juni gab es nun nicht, bestätigte auch das Innenministerium auf APA-Anfrage. Damit hat man auch bei Austrian die Weitergabe der Daten eingestellt. Weiter gesammelt werden jedoch Informationen zu Flügen zwischen der EU und Drittstaaten. Die Fluggastdatenzentralstelle hat im Vorjahr von den Fluglinien Daten von 36.657.405 Passagieren übermittelt bekommen und verarbeitet.

Kritik an Speicherung

Eine Begründung für das Auslaufen der europäischen Fluggastdatenspeicherung nannte das Innenministerium nicht. Kritik an der über die europäischen Vorgaben hinaus gehenden Maßnahme war immer wieder von den Neos und Datenschutzorganisationen gekommen. (APA, 08.08.2020)