Wo Heinz-Christian Strache seinen Hauptwohnsitz hat entscheidet darüber, ob er bei der Wien-Wahl antreten darf.

Foto: APA/GEORG HOCHMUTH

Politikredakteurinnen erinnern sich mit einem leichten Schaudern an 2016. Es war das Jahr des ständigen Wahlkampfs. Die Bundespräsidentenwahl begann im April und endete – nach Kleberpanne und Wahlwiederholung – im Dezember. Man spricht wohl auch vielen Bürgern aus der Seele, wenn man sagt: Bitte nicht noch einmal!

Nun ist aber strittig, ob Heinz-Christian Strache seinen Lebensmittelpunkt in Wien oder in Klosterneuburg hat – und nur Hauptwohnsitz-Wiener dürfen in der Hauptstadt antreten. Die Behörde ermittelt und muss darüber befinden. Darf Strache kandidieren, will die FPÖ die Wien-Wahl anfechten. Straches Liste erwägt Schritte, wenn er nicht zugelassen wird. Experten sagen: Ginge eine der beiden Anfechtungen durch, muss die gesamte Wien-Wahl wiederholt werden.

Das sind schreckliche Aussichten. Die Causa würde sich wieder über viele Monate ziehen. Und Wahlkämpfe sind nicht nur die Zeit fokussierter Unintelligenz, wie einst Michael Häupl gesagt hat. Es werden währenddessen auch kaum Entscheidungen getroffen. Die Austragung einer Wahl kostet außerdem Geld, das sich gerade in der Krise besser einsetzen ließe.

Es ist das gute Recht von Parteien, dagegen vorzugehen, wenn bei einer Wahl Fehler passieren. Umso mehr ist jetzt die Stadt in der Pflicht. Die Behörde muss den Fall penibel prüfen und sauber entscheiden – damit Wien ein zweites 2016 erspart bleibt. (Katharina Mittelstaedt, 10.8.2020)