Grasser steht aktuell in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz vor Gericht.

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Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat im langwierigen Rechtsstreit mit der Republik über seine etwaigen Steuerschulden einen Etappensieg errungen. Wie die "Presse" berichtet, hat der Verfassungsgerichtshof Kritik an der mündlichen Ausfertigung des Bundesfinanzgerichtes geübt und die Causa nun wieder an dieses zurückgewiesen.

Zur Vorgeschichte: In seiner Zeit als Direktor der Meinl Power Management (MPM) war die MPM laut Ansicht der Behörden in Österreich steuerpflichtig, zahlte aber die Körperschaftsteuer nicht, woraufhin sich die Finanz an ihren ehemaligen Chef wandte. Sie forderte eine Steuerschuld von 2,5 Millionen Euro ein, die später auf 1,5 Millionen Euro reduziert wurde, berichtet die "Presse". Das Bundesfinanzgericht entschied gegen Grasser, der sich wiederum an den Verfassungsgerichtshof wandte.

Dieser meinte nun, dass die rechtsstaatlichen Anforderungen für die Begründung gerichtlicher Entscheidungen nicht ausreichend erfüllt seien – und spielte den Ball wieder an das Finanzgericht zurück. Grasser-Anwalt Manfred Ainedter sagte zur Zeitung, nun sei der Zeitpunkt gekommen, in dem das Bundesfinanzgericht seine Entscheidung ausreichend begründen muss.

Grasser steht zurzeit in den Causen Buwog und Terminal Tower Linz vor Gericht, ihm wird vorgeworfen, sich bei den beiden Projekten illegal bereichert zu haben – was Grasser dementiert. Ein Urteil wird für den Herbst erwartet. (APA, 11.8.2020)