Michel Reimon (Grüne) gab sich auf Twitter als Heinz-Christian Strache aus und wurde deshalb geklagt. Reimon verstand seine Aktion als Satire, das Höchstgericht nicht.

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Der Prozess zwischen der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer und einem Wiener Bierwirt hat auch Nebenschauplätze, zum Beispiel den Twitter-Account des grünen Nationalratsabgeordneten Michel Reimon. Dieser hatte sich im Oktober 2018 auf dem Kurznachrichtendienst als Heinz-Christian Strache ausgegeben, dazu das Profilbild und den Namen auf jenen des damaligen FPÖ-Vizekanzlers angepasst und ein – in den Augen Reimons – satirisches Posting abgesetzt. Daraufhin klagte Strache Reimon auf Unterlassung und bekam nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) recht, wie die "Presse" berichtet.

Mit dem Account, der jenem Straches sehr ähnlich sah, postete Reimon einen Satz, der den Bierwirt in Schutz und auf die damalige Debatte zu Identitätsdiebstahl Bezug nahm: "Selbstverständlich muss eine seriös arbeitende Justiz echte Männer davor schützen, dass man mit billigen Tricks ihre Identität missbraucht. Ich meine ... das Internet ist voller Links, dem darf man einfach nicht trauen."

User in die Irre geführt

Am Tag des Postings wurde Maurer nicht rechtskräftig wegen übler Nachrede verurteilt, da sie die Identität des Bierwirts öffentlich gemacht hatte, der sie mit sexistischen Nachrichten belästigt haben soll. Der Bierwirt argumentierte, dass sein Facebook-Account von jedem seiner Gäste benutzt werden könne. Das Urteil wurde inzwischen aufgehoben, das Verfahren muss wiederholt werden.

Die erste Instanz gab noch Reimon recht, die zweite und jetzt die letzte Instanz entschied zugunsten Straches. Von Satire könne man nicht sprechen, da es keine konkreten Sympathiebekundungen Straches für den Bierwirt gab, so die "Presse". Auch seien wegen Reimons Aktion einige Twitter-User wohl in die Irre geführt worden. Dass Reimons richtiger Twitter-Name noch zu sehen war, reichte laut OGH nicht aus, denn das Medium sei "von einer gewissen Flüchtigkeit geprägt". Mit der Äußerung, die Reimon Strache über seinen Fake-Account in den Mund gelegt hat, seien die Persönlichkeitsrechte von Letzterem verletzt worden, so der OGH.

Reimon muss das Urteil auf Twitter veröffentlichen, wie dessen Anwältin Maria Windhager, die auch den STANDARD in Mediensachen vertritt, der APA auf Anfrage erläuterte. Er wird dies kommende Woche tun. Auch die Verfahrenskosten muss er übernehmen. Den von Strache verlangten immateriellen Schadenersatz in Höhe von 5.000 Euro habe man hingegen bereits vor dem OGH-Entscheid abwenden können, so Windhager. (red, APA, 11.8.2020)