Der angeklagte 26-Jährige während des Prozesses am Landesgericht Innsbruck.

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Innsbruck/Kitzbühel – Nach dem Fünffachmord in Kitzbühel im Oktober des vergangenen Jahres ist am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck der 26-jährige Angeklagte zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Tiroler soll seine 19-jährige ehemalige Lebensgefährtin, ihre Eltern (Vater 59, Mutter 51), ihren Bruder (23) und einen Freund (24) der 19-Jährigen erschossen haben. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig.

Der Wahrspruch der Geschworenen fiel einstimmig aus. Der 26-Jährige hatte sich zu Prozessbeginn schuldig bekannt.

"Es hat niemand verdient, dass man ihn umbringt"

Der 26-Jährige schilderte vor Gericht die Nacht vor der Tat, wie er in dem Nachtlokal auf seine ehemalige Freundin getroffen war und dass er ein Gespräch mit ihr geführt habe. Auch dass er vor der Tat bereits zweimal beim Haus der 19-Jährigen und ihrer Eltern war und dort mit ihr selbst und ihrem Vater gesprochen hatte, erzählte der Beschuldigte.

Dann habe er die Waffe seines im Ausland lebenden Bruders geholt und sei ein drittes Mal zum Haus der Opfer gefahren. "Mehr will ich dazu jetzt nicht mehr sagen", meinte der 26-Jährige mit brüchiger Stimme. "Das erlebe ich jede Nacht beim Schlafen, das ist schlimm genug", sagte er. Es dauere jeden Abend zwei bis vier Stunden, bis er einschlafen könne, weil er immer die Bilder der Tat vor seinem geistigen Auge sehe.

Warum es zu der Tat kam und warum er die gesamte Familie erschossen hatte, könne er sich selbst nicht erklären. "In der Nacht ist einfach alles zusammengekommen. Niemand konnte etwas dafür. Ich hatte einen Tunnelblick. Es hat niemand verdient, dass man ihn umbringt", sagte der Angeklagte unter Tränen. Er würde sich wünschen, dass ihn jemand aufgehalten hätte in jener Nacht, beteuerte der Kitzbüheler.

Alkoholbedingt enthemmt, aber zurechnungsfähig

Hintergrund der Tat soll die Beendigung der mehrjährigen Beziehung durch die 19-Jährige im Juli 2019 gewesen sein. Nach der Tat stellte sich der Angeklagte. Er fuhr zur Polizeiinspektion Kitzbühel, übergab dort den Beamten die Tatwaffe und erklärte, dass er soeben fünf Menschen getötet habe.

Die Untersuchungen der Polizei, insbesondere die Spurenauswertung, bestätigten das Geständnis des jungen Mannes, sagte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Angeklagte zum Zeitpunkt der Tat allenfalls alkoholbedingt enthemmt, aber zurechnungsfähig. Er soll zum Tatzeitpunkt zwischen 0,6 und 1,65 Promille gehabt haben, erklärte die Staatsanwältin.

Verteidigerin: Nicht reine Tat aus Eifersucht

Es sei eine "außergewöhnliche Tat", meinte die Verteidigerin in ihrem Eröffnungsplädoyer. Anders als von den Medien dargestellt, handle es sich aber nicht um eine reine Tat aus Eifersucht. "Es ist viel komplexer", sagte die Rechtsanwältin. Ihr Mandant sei sehr wohlbehütet aufgewachsen. Trotzdem habe er nie gelernt, seine emotionalen Bedürfnisse zu artikulieren. Er habe einen großen Wunsch nach Stabilität gehabt, zitierte die Verteidigern aus dem psychiatrischen Gutachten.

In der Nacht vor der Tat sei es dann schließlich in einem Nachtclub zu dem schicksalhaften Aufeinandertreffen zwischen der 19-Jährigen und dem Angeklagten gekommen. Er habe sie zurückgewinnen wollen, sie wollte jedoch nicht. "Er fühlte sich von seiner ehemaligen Freundin und ihrer Familie verraten und abgewiesen", sagte die Verteidigerin.

Großes Medieninteresse

Der Prozess hat großes Medieninteresse ausgelöst. Alle größeren österreichischen Medien waren vertreten. Auch zahlreiche Journalisten aus dem Ausland, überwiegend aus Deutschland, wohnten dem Prozess bei. Insgesamt hatten sich im Vorfeld des Prozesses rund 25 Medienhäuser akkreditiert.

Zahlreiche Kameraleute und Fotografen drängten sich um den Angeklagten, als dieser von Justizwachebeamten in den Schwurgerichtssaal geführt wurde. Der 26-Jährige selbst, der in einem schwarzen Anzug erschien, nahm das rege Medieninteresse mit stoischer Ruhe hin. (APA, red, 12.8.2020)