Das Upskirting-Verbot ist fix.

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Die zwei großen Pakete mit Maßnahmen gegen Hass im Netz und der Reform des Amtsgeheimnisses sind zwar immer noch nicht ganz ausverhandelt, aber Frauenminister Susanne Raab (ÖVP) berichtet in der "Presse" von einer türkis-grünen Teileinigung auf das Upskirting-Verbot. Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe droht künftig für ungefugtes Fotografieren des Intimbereichs.

Bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe

Zuletzt war noch offen, ob schon die bloße Aufnahme oder erst die Veröffentlichung verdeckt aufgenommener Fotos oder Videos, etwa "unter den Rock", unter Strafe gestellt wird. Jetzt wurde laut Raab zwischen ÖVP und Grünen vereinbart, dass "bereits das unbefugte, absichtliche Fotografieren oder Filmen ohne Einwilligung einer Person mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe sanktioniert werden" kann.

In der finalen Phase

Das schon seit längerem angekündigte Gesamtpaket sei derzeit "noch in der finalen Phase der Verhandlungen", berichtete Raab. Sowohl dieses Vorhaben der türkis-grünen Koalition als auch das neue Informationsfreiheitsgesetz – federführend verhandelt von Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) und Alma Zadić (Grüne) – wurde eigentlich schon für Ende Juli erwartet. (APA, 12.8.2020)