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Vieles, was die türkis-grüne Regierung regelt ist nicht transparenter als bei Vorgängerregierungen – und wie es sich der interessierte Steuerzahler wünscht.

Foto: Getty Images / Denis Torkhov

Wien – Das Tauziehen um das von den Grünen angestrebte Informationsfreiheitsgesetz dauert an, die schon zu Oppositionszeiten vehement geforderte Transparenz ist mit Koalitionspartner ÖVP doch nicht so leicht umzusetzen wie erhofft. Derweil feiert das Amtsgeheimnis fröhliche Urständ', das zeigen jüngst beschlossene Gesetze. Denn Transparenz umfasst mehr als Parteienfinanzierung, Parteispenden und Lobbying.

Das im Juli beschlossene Investitionskontrollgesetz etwa, mit dem strategisch relevante Infrastruktur- und die öffentliche Ordnung und Sicherheit betreffende Unternehmen (von Energieversorgern über Pharma, Technologie bis Verteidigung) vor dem Ausverkauf an Investoren aus dem EU-Ausland geschützt werden sollen, ist in Sachen Transparenz ausbaufähig. Denn das österreichische Parlament erfährt über geprüfte Übernahmefälle weniger als die EU-Kommission, an die gemäß der FDI-Screening-Verordnung eingegangene Genehmigungsanträge "umgehend" weiterzuleiten sind.

Bericht im Nachhinein

Der Nationalrat hingegen wird auf einen Tätigkeitsbericht verwiesen, der vom Wirtschaftsministerium jährlich zu erstellen und "in geeigneter Form" öffentlich kundzumachen ist. Wer darin eine Auflistung der bearbeiteten Fälle erwartet, wird enttäuscht. Denn erstens dürfen Unternehmen und Investoren namentlich nicht genannt werden, und zweitens sind Zahlen, aus denen Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen möglich sind, nicht in die öffentliche Kundmachung übernommen werden. Vertraulichkeit gilt natürlich auch für die Mitglieder des von der Regierung beschickten "Komitees für Investitionskontrolle", das über die Anträge ausländischer Investoren aus Ländern wie China oder USA befindet. Von Fällen, in denen das Ministerium vorab Unbedenklichkeit bescheinigt, erfahren die Parlamentarier frühestens hinterher.

Von der bisherigen Praxis unterscheidet sich die neue Regelung somit kaum. Auf parlamentarische Anfrage teilte das seit Jahrzehnten von ÖVP-Ministern geführte Wirtschaftsministerium im Vorjahr lapidar mit, dass es seit 2011 acht Anträge aus China, Mexiko und den Vereinigten Arabischen Emiraten für Unternehmen der Bereiche Energie, Fahrzeugindustrie, Baumaschinen, Telekommunikation und Luftfahrtindustrie gab. Dass es sich dabei Übernahmen wie die Telekom Austria (durch América Móvil aus Mexiko) handelte oder FACC (durch die Aviation Industry Corporation of China), muss sich der interessierte Staatsbürger selbst zusammenreimen.

Geheimer Schutz

Als unbefriedigend qualifizierte diese Praxis die inzwischen zur Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs avancierte WU-Professorin Verena Madner in der von der Arbeiterkammer beauftragten Studie "Rechtliche Probleme von außenwirtschaftlichen Schutzmechanismen zur Investitionskontrolle". Madner regte darin an, wenigstens den Hauptausschuss des Nationalrats frühzeitig einzubinden, über das zu informieren, was EU-Kommission und die übrigen Mitgliedsstaaten automatisch bekommen. Auch der "Defense Production Act" in den USA sieht mehr Transparenz vor, da werden bestimmte Mitglieder des US-Kongresses vor Abschluss einer Überprüfung laufend informiert.

Theorie und Praxis

Dass Theorie und Praxis der Transparenz zwei unterschiedliche Paar Schuhe sind, zeigt sich auch im grün geführten Verkehrsministerium. Die Anfrage nach Detailinformationen über den Corona-bedingt neugestalteten Verkehrsdienstvertrag für Schienenpersonenverkehr, die über die veröffentlichte Gesamtsumme von 48 Millionen Euro hinausgehen, die ÖBB und Westbahn gemeinsam abgegolten werden, beschied man dem STANDARD abschlägig: "Da es sich dabei um betriebswirtschaftliche Daten von im Wettbewerb stehende Unternehmen handelt, könne die kolportierten Abgeltungssätze durch das Klimaschutzministerium nicht kommentiert werden." Das Verkehrsministerium gehe grundsätzlich nach Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vor. Warum die Staatsbahn ÖBB vom Staat ein höheres Kilometergeld zugesprochen bekommt für die gleiche Strecke als ihr Konkurrent Westbahn, wie STANDARD-Recherchen ergaben, bleibt mit Verweis auf das Betriebsgeheimnis ein Staatsgeheimnis.

Die Geheimhaltung derartiger Daten sieht sowohl der frühere Rechnungshof-Präsident Franz Fiedler als auch Georg Krakow von Transparency International sachlich nicht gerechtfertigt. "Eine Summe kann niemals der Geheimhaltung unterliegen, schon gar nicht, wenn es sich um die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs handelt", sagt Krakow. Diese Geheimniskrämerei sei durch das bestehende Auskunftspflichtgesetz nicht gedeckt. Ein Betriebs- und Geschäftsgeheimnis dürfe nicht als pauschale Begründung für Geheimhaltung hergenommen werden, es sei denn, die abgegoltene Summe hätte für die Mitbewerber einen monetären Wert und damit einen Wettbewerbsvorteil, aber das sei hier "sicher nicht der Fall".

Schlechte Tradition

Fiedler vermutet hinter dieser generalisierenden Geheimhaltung die aus der Monarchie herübergerettet Beamtentradition, man wolle die staatlichen Zuschüsse offensichtlich nicht offenlegen. Fälle wie diese zeigten eindrücklich die Herausforderungen für das geplante Informationsfreiheitsgesetz und Transparenzpaket, das im Koalitionspakt vereinbart wurde und insbesondere für die Grünen ein Herzensanliegen darstellt. Ohne einen Informationsfreiheitsbeauftragten werde das nicht umsetzbar sein, sagt Fiedler, der die Volksanwaltschaft dafür vorschlägt. Eine eigene Behörde sei dafür nicht notwendig, dafür reichten einige zusätzliche Fachleute in der Volksanwaltschaft.

Auch, wenn die Koalitionsparteien das in Abrede stellen: Ein Tauziehen um Transparenz gibt es letztlich auch bei der für Corona-Staatshilfen zuständigen Cofag. Da lädt die Regierung die Opposition in den Beirat ein, in dem sie alle Unterlagen und Anträge der mit Zuschüssen und Garantien begünstigten Unternerhmen einsehen könnten. Die Opposition, vor allem die SPÖ, beharrt allerdings auf Einrichtung eines Unterausschusses zum Budgetausschuss. (Luise Ungerboeck, 14.8.2020)