Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) will bei der Informationsfreiheit nichts überstürzen.

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Wien – Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) will das Tempo bei den Bemühungen um Informationsfreiheit drosseln. Für die Abschaffung des Amtgeheimnisses brauche es "eine Vorbereitungsphase für die Behörden", die "meiner Einschätzung nach mindestens ein Jahr nach Beschluss des neues Gesetzes" dauern soll, sagt die Ministerin zur "Presse".

Die Grünen forderten schon vor Wochen, dass die Informationsfreiheit inklusive weiterer Transparenzbestimmungen am 1. Jänner 2021 in Kraft treten sollen – von einer Übergangsphase war da keine Rede. Eingeplant dürfte sie aber immer schon gewesen sein.

Die Regierungsparteien verhandeln seit Wochen über das Informationsfreiheitsgesetz, das laut Edtstadler einen "Paradigmenwechsel" bringen soll. Ursprünglich hatte sie einen Gesetzesentwurf für vor dem Sommer angekündigt. Doch die Verhandlungen gestalten sich schwierig. "Es ist so ein großes Vorhaben, dass ein paar Wochen Verzögerung dem keinen Abbruch tun", sagt Edtstadler zur "Presse".

Aus dem Justizministerium heißt es auf STANDARD-Anfrage, dass es zu dem Gesetz "natürlich" eine "entsprechende Übergangsfrist geben" werde. "Derzeit verhandeln wir das Paket, weshalb die genaue Dauer noch offen ist."

Absage an Beauftragten

Zum wiederholten Male wies die Vertraute von Kanzler Sebastian Kurz auch die grünen Vorstellungen eines Informationsfreiheitsbeauftragten zurück. Ein solcher Beauftragter hat in anderen Ländern die Aufgabe, zwischen Antragsteller und Behörde zu vermitteln – und oftmals auch die Befugnis, das Recht auf Information durchzusetzen.

Edtstadler verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Datenschutzbehörde im Prozess "mitwirken" solle. Erhält ein Bürger keine Auskunft, "kann er sich bei den Verwaltungsgerichten beschweren".

Seitenhieb auf Anschober

In dem Interview leistete sich die Verfassungsministerin auch wieder Seitenhiebe auf ihren grünen Kollegen Rudolf Anschober. Auf die vom Verfassungsgerichtshof als rechtswidrig erkannten Corona-Verordnungen angesprochen, antwortete sie: "Es war aber nicht meine Verordnung, sondern die des Gesundheitsministers."

Und sie erinnerte an eine Auseinandersetzung mit dem Gesundheitsminister im April: "Es sind die Verordnungen des Gesundheitsministers, der stark in der Pflicht war. Ich habe ihm die Expertise des Verfassungsdienstes angeboten, aber diese wurde dazumal nicht in Anspruch genommen." (red, 14.8.2020)