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Österreich darf kein nationales Totalverbot des Unkrautvernichters Glyphosat umsetzen.

Foto: dpa/Daniel Bockwoldt

Wien/Brüssel – Die EU-Kommission hat einem rot-weiß-roten Glyphosat-Verbot in einer Stellungnahme eine klare Absage erteilt. Zum vor drei Monaten an die Behörde übermittelten Gesetzesentwurf der SPÖ für ein nationales Totalverbot halte die Kommission unmissverständlich fest, dass ein solches nicht mit dem geltenden Unionsrecht vereinbar ist, kommentierte das Landwirtschaftsministerium (BMLRT) das Schreiben.

Somit sei auch die bisherige Rechtsmeinung des von Elisabeth Köstinger (ÖVP) geführten BMLRT zu dem Totalherbizid bestätigt. Die SPÖ will hingegen am angestrebten Verbot festhalten, auch wenn Brüssel eine negative Stellungnahme abgibt, hatte diese erst am Wochenende verlautbart. Im der APA vorliegendem Schreiben der EU-Kommission wurde jedenfalls festgestellt, dass das Argument des Vorsorgeprinzips bereits bei der Wirkstoffzulassung von Glyphosat berücksichtigt wurde.

"Darüber hinaus ist anzumerken, dass keine der Studien, auf die verwiesen wird, belegt, dass Glyphosat ein konkretes Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt", heißt es weiter. "Ein bloßer Verweis auf neue Studien ohne konkrete Begründung, warum sie den derzeitigen Ansatz infrage stellen, sollte nicht dazu benutzt werden, sich auf das Vorsorgeprinzip zu berufen, um in gültige und relativ neue EU-weite Entscheidungen einzugreifen, die nach einem gründlichen wissenschaftlichen Prozess getroffen wurden."

Kommission: Nationale Einzelgänge nicht zulässig

Die Stellungnahme im Rahmen des Notifikationsverfahrens zum parlamentarischen Gesetzesantrag der SPÖ hält fest, dass nationale Alleingänge bei der Zulassung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Rechtsverständnis der EU nicht zulässig sind. Es seien keine spezifisch österreichischen Probleme nachgewiesen worden, die ein Verbot von Glyphosat in Pflanzenschutzmitteln rechtfertigen würden.

Die Stellungnahme hat aufschiebende Wirkung, die Frist für weitere Stellungnahmen verlängert sich dadurch um drei Monate. Österreich ist aufgefordert, die Bemerkungen der Kommission zu berücksichtigen. "Der Ball liegt damit wieder beim Parlament, das den SPÖ-Antrag bei der Europäischen Kommission notifiziert hat. Nach der Rückmeldung der Europäischen Kommission ist klar, dass dieser Antrag gegen europäisches Recht verstößt", hieß es seitens des Landwirtschaftsministeriums.

Die Kommission verwies in ihrem Statement auf den laufenden Prozess der Erneuerung der Zulassung von Glyphosat, der im Dezember 2019 begonnen hat: "Im Rahmen der in den Rechtsvorschriften der Union vorgesehenen Garantien wird die Bewertung auf fundierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen", die Kommission werde ihre Entscheidung über die Erneuerung oder Nichtverlängerung der Zulassung auf der Grundlage des Ergebnisses dieser Bewertung das Vorsorgeprinzip berücksichtigen, falls wissenschaftliche Unsicherheiten bestehen bleiben.

Zulassung in der EU bis Ende 2022

Die Wiedergenehmigung von Glyphostat in der EU wurde Ende des Vorjahres von einem Konsortium mehrerer Pestizidhersteller beantragt. Die Zulassung des Unkrautvernichters wurde Ende 2017 in der EU für weitere fünf Jahre bis Ende 2022 beschlossen, daher strebt die "Glyphosate Renewal Group" nun an, dass das Mittel auch darüber hinaus wieder verwendet werden darf.

In Österreich hätte das im Sommer 2019 vom Nationalrat ohne die Stimmen der ÖVP beschlossene Glyphosat-Verbot mit 1. Jänner in Kraft treten sollen. Die ehemalige Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein machte das Gesetz wegen eines Formalfehlers aber nicht kund, da der Entwurf der EU im Voraus zur Notifizierung übermittelt hätte werden müssen, was dann aber erst am 19. Mai geschehen ist. (APA, 19.8.2020)