"Heute" und "Österreich" meldeten der Auflagenkontrolle keine Daten für das erste Halbjahr 2020.

Foto: STANDARD, Cremer

Wien – Am Mittwoch wurden wie berichtet die Daten für die Auflagenkontrolle veröffentlicht. Keine Daten – laut Auflagenkontrolle "Corona-bedingt" – lieferten unter anderem "Heute" und "Österreich". Grund dafür ist laut Herbert Seipt – er ist Marketing- und Vertriebsleiter bei "Heute" – die Richtlinie der ÖAK, wonach Tageszeitungen die Durchschnittsauflage einzelner Werktage und dann zusammenfassend die durchschnittliche Auflage aller Werktage melden müssen. Dieser Durchschnittswert würde durch einzelne Ausreißer aber stark beeinflusst.

Daten würden "in keiner Weise der Realität entsprechen"

"Wegen Corona war die Volatilität der Schwankung an einzelnen Tagen höher als sonst. Und diese einzelnen Tage haben ausgereicht, um den Schnitt zu verfälschen. Das führt einen ausgewiesenen Wert ad absurdum, weil die Auflagenkontrolle ja als Planungsinstrument dienen soll", sagt Seipt dem STANDARD. "Diese Daten werden dann im Herbst für die Mediaplanung verwendet. Wenn aber Daten genutzt werden, die in keiner Weise der Realität entsprechen, dann hat das aus unserer Sicht keinen Sinn." Für das zweite Halbjahr 2020 will "Heute" wieder Daten an die Auflagenkontrolle melden.

Eine Anfrage an Wolfgang Fellner, warum "Österreich" die Daten für das erste Halbjahr 2020 nicht melden wollte, blieb bisher unbeantwortet.

Corona-Sonderförderung für Medien

Der aktuelle ÖAK-Zeitraum – das erste Halbjahr 2020 – betrifft im Wesentlichen jene Monate, für die die Medien die Corona-Sonderförderung erhalten. Für diese Förderung wurden wie berichtet die Druckauflagen des Vorjahres zur Berechnung herangezogen, die Förderung sollte aber aktuelle Belastungen und Kosten abgelten. "Heute" und "Österreich" bekommen demnach Druckkosten gefördert, sagen aber nicht, wie viel sie drucken. "Heute" wurde mit rund 1,8 Millionen Euro aus dieser Sonderförderung bedacht, "Oe24/Österreich" mit mehr als zwei Millionen.

Für Förderentscheidung "irrelevant"

Das Bundeskanzleramt sieht kein Problem darin, dass Verlage ihre Daten für das erste Halbjahr 2020 nicht gemeldet hätten. In der Stabstelle Medien verweist man auf das Presseförderungsgesetz und darauf, dass für die Höhe der Förderung eben die durchschnittliche Druckauflage des vergangenen Jahres herangezogen wird.

"Wie generell in der Presseförderung üblich, werden für Förderentscheidungen eines Jahres die antragsnotwendigen Unterlagen und Zahlen der Vorperiode herangezogen. Es handelt sich demnach um eine Förderung ex post", heißt es dazu auf Anfrage des STANDARD – darum sei es für die Förderentscheidung der RTR auch irrelevant, dass Verlage ihre Zahlen der Auflagenkontrolle nicht melden.

ÖAK sieht keinen Verstoß

Die Auflagenkontrolle sieht wegen der Nichtmeldung der Daten keinen Verstoß: "Gekoppelt mit Kurzarbeit und Homeoffice konnten einige Verlage ihrer Meldepflicht nicht nachkommen. Der Vorstand wird den Verstoß gegen die Meldepflicht in diesem Halbjahr nicht sanktionieren. Die Corona-Krise wurde vom Vorstand als Katastrophe eingestuft", heißt es vonseiten der Auflagenkontrolle. (red, 21.8.2020)