Statt wellenreiten und entspannen heißt es für manche daheim bleiben und ärgern.

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Wien – Reisen in Zeiten von Corona ist ein risikoreiches Unterfangen. Plötzliche Reisewarnungen aufgrund erhöhter Infektionsraten können schnell zu einem Ärgernis werden, wenn bei der Rückkehr aus dem Urlaub stundenlange Wartezeiten wegen verstärkter Kontrollen an den Grenzen in Kauf genommen werden müssen. Und wer wegen einer abgesagten Reise erst gar nicht an den Urlaubsort kann, muss sich mitunter auch auf unangenehme Überraschungen gefasst machen. Wie ein Pärchen aus Wiener Neustadt, das im Frühsommer eine Fernreise antreten wollte.

"Wir hatten die Reise schon lange gebucht, dann meldete sich das Reisebüro und sagte die Reise aufgrund von Covid-19 ab", erzählen die beiden der AK Niederösterreich, bei der sie vorstellig wurden. Die Anzahlung und die bereits überwiesenen Kosten für den Flug sollten sie zurückbekommen, hieß es. Als das Pärchen die schriftliche Bestätigung erhielt, staunten sie nicht schlecht. Eine "Corona-Rückabwicklungsgebühr" in Höhe von 150 Euro und eine Flugticketgebühr von 170 Euro waren ihnen in Rechnung gestellt worden. In Summe also 320 Euro, die das Paar aufgrund von Kurzarbeit mehr als gut gebrauchen könnte.

Kein Einzelfall

Fälle wie dieser seien seit Beginn der Corona-Pandemie keine Seltenheit, sagt Manfred Neubauer, Konsumentenschützer in der AK Niederösterreich. Erlaubt sei diese Praxis nicht. "Stornierungen wird es immer geben. Warum sollen sie im Zusammenhang mit Covid-19 plötzlich mehr kosten?", fragt sich Neubauer. Es könne nicht sein, dass die Betroffenen abgesagter oder nicht durchführbarer Reisen die Leidtragenden sind und zur Kasse gebeten werden.

Neubauer rät betroffenen Personen, Kontakt mit der AK-Konsumentenberatung aufzunehmen. "Auf diesem Weg lässt sich klären, ob das Vorgehen der Reiseveranstalter rechtlich in Ordnung ist oder ob erfundene Spesen verrechnet wurden, die die Konsumenten und Konsumentinnen nicht zu bezahlen haben", sagt Neubauer. (stro, 21.8.2020)