Das Kinderbetreuungsgeld dient als finanzielle Unterstützung für den Elternteil, der für die Erziehung des Kindes vorübergehend seine Berufstätigkeit aufgibt.

Foto: UNICEF/UN040618/

Wien – Lediglich 4,5 Prozent der genehmigten Anspruchstage des Kinderbetreuungsgeldes entfallen auf Männer. Das zeigt ein aktueller Rechnungshof-Bericht zu "Leistungen nach dem Kinderbetreuungsgeldgesetz". Die Bewertung der Kontrollinstanz fällt daher kritisch aus: "Die effektive Entlastung von Frauen und eine gleichmäßigere Aufteilung der Betreuungspflichten wurde nicht erreicht", lautet das Urteil.

Die zeitliche Beteiligung von Männern am Kinderbetreuungsgeldbezug stieg zwar in den Jahren 2005 bis 2009 von 3,3 auf 4,5 Prozent. Seither stagnieren die Zahlen jedoch. Auch im Jahr 2018 nahmen Männer nur 4,5 Prozent aller Anspruchstage wahr. Insgesamt wurden 2018 gemäß Kinderbetreuungsgeldgesetz rund 1,2 Milliarden Euro an 130.000 Anspruchsberechtigte ausgezahlt, bilanziert der Rechnungshof in seinem am Freitag vorgelegten Bericht.

Die Verteilung der beanspruchten Tage zwischen Frauen und Männern ist "extrem ungleich", heißt es darin. Und noch ein interessantes Detail: Väter nahmen vorzugsweise in den Monaten Juli und August das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch.

Kritik an Erledigungsdauer

Die Differenz zu den oft veröffentlichten Zahlen betreffend Väterbeteiligung erklärt der Rechnungshof folgendermaßen: Das Familienministerium berechnet den Prozentsatz jener Väter, die insgesamt Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nahmen. So kam es etwa im Jahr 2017 auf eine Väterbeteiligung von 19,40 Prozent. Der Rechnungshof hat für seine Analyse allerdings die exakten Tage herangezogen, an denen Frauen und Männer jeweils das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch genommen haben. Für die Zukunft empfiehlt er dem Ministerium jedenfalls, weitergehende Maßnahmen zur Erhöhung der Väterbeteiligung zu prüfen.

Zusätzliche Kritik kommt vom Rechnungshof bezüglich der Erledigungsdauer bei der Abwicklung des Kinderbetreuungsgeldes, die sich in der Zuständigkeit der Krankenversicherungsträger befindet. Obwohl man im Ministerium von einer durchschnittlichen Erledigungsdauer von 28 Tagen und keinen Wartezeiten ausging, lag die Erledigungsdauer in den vom Rechnungshof untersuchten Fällen bei 45 Tagen im Inland und bei 211 Tagen in grenzüberschreitenden Fällen. Verzögerungen entstanden durch Wartezeiten bei Rückfragen an Antragstellende beziehungsweise an andere Behörden, aber auch durch interne Prozesse der Krankenversicherungsträger.

Weiters wiesen die Prüferinnen und Prüfer in ihrem Bericht darauf hin, dass für die optimale Ausgestaltung des Leistungsanspruchs die "genaue Kenntnis der komplexen rechtlichen Grundlagen" erforderlich ist. Ohne Hilfe seien Bürgerinnen und Bürger oftmals überfordert, schreibt der Rechnungshof. Daher empfiehlt er sowohl Ministerium als auch der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), ihr Beratungs- und Informationsangebot vermehrt an die Bedürfnisse der Eltern anzupassen. (APA, 21.8.2020)