Wien – Reisen in Corona-Zeiten ist mit permanenter Ungewissheit verbunden. Ein Überblick über die Bestimmungen, die – Stand 21. August – für Österreicher gelten, wenn sie in andere europäische Länder reisen.

Grob lassen sich vier Kategorien unterscheiden:

  1. Die Einreise ist ohne weiteres möglich.
  2. Im Zuge der Einreise sind bestimmte Schritte notwendig – man muss sich zum Beispiel registrieren oder untersuchen lassen (etwa Fiebermessen), man muss bestimmte Dokumente vorlegen oder wird von Beamten befragt (etwa zu möglichen Symptomen).
  3. Man muss einen negativen Corona-Test vorweisen oder muss eine bestimmte Zeit in Quarantäne.
  4. Die Einreise ist nur möglich, wenn man zu einer bestimmten Personengruppe gehört.

Eine freie Einreise bedeutet nicht automatisch, dass Reisen so einfach möglich ist. Denn auch Österreich hat Reisewarnungen und teils strikte Bestimmungen bei der Rück-Einreise nach Österreich erlassen. So lässt Kroatien beispielsweise Österreicher frei einreisen, bei der Rückkehr nach Österreich ist dann aber ein Corona-Test fällig. Grundsätzlich rät das Außenministerium den Österreichern nach wie vor "dringend von allen nicht notwendigen" Auslandsreisen ab.

Albanien: Freie Einreise für Österreicher. Seit 1. Juli besteht keine Quarantäne-Pflicht mehr. Es gilt aber wie für die meisten Balkan-Staaten eine Reisewarnung des österreichischen Außenministeriums. Das heißt, das Ministerium rät dringend von Reisen nach Albanien ab, in Albanien befindliche Österreich sind zur Rückkehr aufgerufen.

Andorra: Freie Einreise. Quarantänepflicht besteht nur noch bei der Einreise außerhalb Europas oder aus einem aktuellen Risikogebiet, zu dem Österreich aus Sicht der Behörden Andorras derzeit nicht gehört.

Belgien: Grundsätzlich können österreichische Staatsbürger frei einreisen. Personen, die aus Oberösterreich oder Wien kommen, wird aber eine zehn- bis 14-tägige Quarantäne und ein Corona-Test empfohlen. Bei der Einstufung als Risikoland oder Risikogebiet ist eine verpflichtende Online-Registrierung spätestens 48 Stunden vor der Einreise vorgeschrieben. Bei Österreich bzw. österreichischen Regionen ist dies seit 1. August wieder der Fall. Es gibt aber eine Ausnahme für Kurzaufenthalte: Reisende, die nicht per Flugzeug oder Schiff einreisen und die sich weniger als 48 Stunden außerhalb von Belgien aufgehalten haben oder die sich weniger als 48 Stunden in Belgien aufhalten werden, müssen sich nicht im Voraus registrieren.

Bosnien-Herzegowina: Österreicher müssen seit 16. Juli einen negativen Corona-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden ist. Es gilt eine Reisewarnung.

Bulgarien: Auf den bulgarischen Flughäfen und auch an den Landgrenzübergängen wurden Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen für Einreisende eingerichtet. Personen mit Körpertemperatur über 37 Grad Celsius werden isoliert und unter Quarantäne gestellt bzw. medizinisch behandelt. Ansonsten gibt es keine Beschränkungen bei der Einreise von Österreichern und anderen EU-Bürgern. Eine Reisewarnung ist in Kraft.

Dänemark: Seit Mitte August gilt wieder die freie Einreise für "offene Länder", zu denen auch Österreich gehört. Ein Nachweis über mindestens sechs Übernachtungen in Dänemark muss bei der Einreise nicht mehr vorgelegt werden.

Deutschland: Freie Einreise. Alle nach Deutschland einreisenden Personen haben die Möglichkeit, sich nach der Einreise kostenfrei innerhalb von 72 Stunden auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen zu lassen. Seit dem 8. August 2020 ist jeder Einreisende aus einem Risikogebiet verpflichtet, sich auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Dafür wurden u. a. auf Flughäfen und Bahnhöfen Testzentren eingerichtet. Fluggäste und Schiffspassagiere sind verpflichtet, Identität, Reiseroute und Kontaktdaten weiterzugeben. Die jeweiligen Verkehrsunternehmen müssen diese sammeln und an die zuständigen Behörden übermitteln. Österreich gehört aus Sicht der deutschen Behörden aber derzeit nicht zu einem Risikogebiet.

Estland: Seit 3. August müssen Österreicher wieder in eine 14-tägige Quarantäne. Ab 1. September soll es laut Plänen der Regierung alternativ zur Quarantäne die Möglichkeit geben, sich bei der Ankunft testen zu lassen. Bei einem negativen Ersttest kann die betreffende Person in die Arbeit oder etwa in Geschäfte gehen. Frühestens nach einer Woche muss man sich dann aber ein zweites Mal testen lassen.

Finnland: Seit 27. Juli können Österreicher nur in Ausnahmefällen nach Finnland einreisen. Bis zumindest 25. August gibt es keine Einreise für Urlauber! Einreisen dürfen nur: in Finnland Studierende, Angehörige finnischer Staatsbürger mit Aufenthaltsrecht in Finnland, Dienstreisende, Diplomaten, Durchreisende. Für Einreisende besteht eine grundsätzliche Verpflichtung zur Selbstquarantäne von 14 Tagen.

Frankreich: Freie Einreise.

Griechenland: Vor der Einreise müssen sich Österreicher registrieren. Ohne Registrierung setzt es eine Geldstrafe von 500 Euro bzw. kann man auch an der Grenze abgewiesen werden. Bei der Einreise kann man nach dem Zufallsprinzip für einen Corona-Test ausgewählt werden. In diesem Fall muss man sich in Selbstisolation begeben, bis das Testergebnis vorliegt (circa 24 Stunden).

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In Großbritannien müssen Reisende aus Österreich nun in Heimquarantäne.
Foto: REUTERS/Toby Melville/File Photo

Großbritannien: Hier kommt es seit Samstag, 22. August, 4.00 Uhr britischer Zeit zu einer Änderung. Reisende aus Österreich müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne begeben. Die Kontaktdaten müssen vor der Einreise online verpflichtend bekanntgegeben werden. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen ist mit Strafen von bis zu 1.000 Pfund (1.108,98 Euro) zu rechnen. Ein negativer Covid-19-Test ist keine Alternative zur Heimquarantäne. Bei Ankunft bis zur angebenen Zeit muss man sich lediglich vor der Einreise registrieren.

Irland: Nach der Einreise muss man eine 14-tägige Quarantäne antreten.

Island: Vor der Einreise muss man sich registrieren. Bei der Einreise ist dann eine 14-tägige Quarantäne fällig oder man lässt einen kostenpflichtigen Corona-Test an sich vornehmen.

Italien: Freie Einreise. Registrierungen nur für die Regionen Apulien, Kalabrien, Sardinien, Sizilien.

Kosovo: Die Einreise ist frei, es gilt aber eine Reisewarnung. Generelle Maskenpflicht und Zwei-Meter-Distanzregel herrschen in der gesamten Öffentlichkeit, nächtliches Ausgehverbot gilt in vielen Städten.

Kroatien: Freie Einreise. Allerdings gilt eine Reisewarnung vonseiten des österreichischen Außenministeriums für Kroatien. Bei der Einreise zurück nach Österreich ist daher wie bei anderen Ländern mit Reisewarnung (Stufe 6 auf der Skala des Ministeriums) ein ärztliches Gesundheitszeugnis vorzulegen, welches einen negativen PCR-Test bestätigt, der nicht älter als 72 Stunden zurückliegen darf. Wenn ein solcher Nachweis nicht erbracht werden kann, müssen Reisende innerhalb von 48 Stunden einen Test veranlassen und sich bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Heimquarantäne begeben.

Lettland: Seit 25. Juli müssen Österreicher bei der Einreise wieder in eine 14-tägige Selbstquarantäne.

Liechtenstein: Freie Einreise.

Litauen: Österreicher müssen in eine 14-tägige Quarantäne.

Luxemburg: Freie Einreise. Am Flughafen Luxemburg erhalten Einreisende einen mehrere Tage gültigen Gutschein für einen Covid-19-PCR-Test, der direkt am Flughafen oder in einem medizinischen Labor gemacht werden kann.

Malta: Für die Einreise gibt es an sich keine Auflagen. Ankommende aus Österreich müssen sich lediglich die 14 Tage vorher in Österreich oder einem anderen als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben. "Alle einreisenden Passagiere werden gebeten eine 'Public Health Passenger Locator Card' auszufüllen, die zu einer eventuellen Kontaktrückverfolgung dient, sowie eine Erklärung, dass sie sich in den letzten 2 Wochen nicht in einem Risikoland aufgehalten haben", heißt es auf der Homepage des österreichischen Außenministeriums.

Moldau: Die Einreise ist nur in Ausnahmefällen gestattet. Ausländer dürfen nur einreisen, wenn sie Angehörige/r eines moldauischen Staatsbürgers sind, eine Aufenthaltsgenehmigung haben, Diplomaten sind oder Ähnliches. Bei der Einreise muss in den meisten Fällen eine Erklärung zur Selbstisolation für den Zeitraum von 14 Tagen unterschrieben werden. Österreich hat zugleich eine Reisewarnung verhängt.

Monaco: Die Einreise ist an sich frei, nachdem sie zuvor nur in Ausnahmefällen möglich war. "Einreisende aus Risikogebieten müssen sich unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit umgehend nach Einreise bei der monegassischen Gesundheitsbehörde Centre d'appel COVID19 melden und können zu einer Quarantäne verpflichtet werden", hält das Außenamt in Wien fest.

Montenegro: Grundsätzlich dürfen Österreicher frei einreisen, aber der Verkehr ins Land ist stark eingeschränkt und es gilt eine Reisewarnung.

Niederlande: Freie Einreise. Nur Reisenden, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Corona Risikogebiet aufgehalten haben, wird eine 14-tägige Quarantäne empfohlen.

Nordmazedonien: Freie Einreise, es ist aber eine Reisewarnung mit Auswirkungen bei der Rückreise nach Österreich in Kraft.

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Auch in Norwegen wird man nicht mehr uneingeschränkt willkommen geheißen. Österreich steht jetzt wieder auf "Rot".
(Im Bild die königliche Familie am Nationalfeiertag am 17. Mai)
Foto:REUTERS/ NTB SCANPIX

Norwegen: Nur bis Samstag (00.00 Uhr 22. August) konnten Österreicher noch frei einreisen. Seit diesem Zeitpunkt ist wegen der steigenden Zahl an Neuinfektionen in Österreich eine zehntägige Quarantäne vorgeschrieben. Die norwegischen Gesundheitsbehörden haben Österreich auf "Rot" gesetzt.

Polen: Freie Einreise.

Portugal: Bei der Einreise am Luftweg werden bei allen Ankommenden Körpertemperaturmessungen durchgeführt. Im Verdachtsfall einer Covid-19-Erkrankung folgt eine Betreuung durch die Gesundheitsbehörden. Ausgenommen davon sind die Insel Madeira sowie die Azoren: Alle Ankommenden müssen dort entweder bei Einreise ein negatives SARS-CoV-2-Testresultat, das nicht älter als drei Tage ist, vorweisen oder einen solchen Test direkt bei der Einreise durchführen lassen.

Rumänien: Bei Einreise besteht die Pflicht einer 14-tägigen Privatisolierung. Diese entfällt für Staaten mit geringen Corona-Zahlen. Bei Österreich ist das derzeit der Fall, so dass die Einreise frei ist. Allerdings hat Österreich eine Reisewarnung für Rumänien erlassen.

Russland: "Nur ausländische Staatsangehörige, welche Maschinen und technisches Equipment in Russland warten; Ehepartner/Ehepartnerinnen von russischen Bürgerinnen/ Bürgern; Diplomatinnen/ Diplomaten; Schlüsselkräfte dürfen einreisen und müssen beim Grenzübertritt einen Corona-Test auf Englisch oder Russisch, welcher nicht älter als 72 Stunden ist, vorlegen", hält das Außenministerium in Wien fest. Es gilt österreichischerseits eine Reisewarnung für die Russische Föderation.

San Marino: Parallel zu Italien freie Einreise.

Schweden: Freie Einreise. Österreich hat aber eine Reisewarnung erlassen.

Schweiz: Freie Einreise, zumal Österreich nicht als Risikogebiet eingestuft wird.

Serbien: Es gibt kaum Beeinträchtigungen: Einreisende werden an allen Grenzübergängen streng nach Anzeichen einer Covid-19-Infizierung geprüft. Sie erhalten eine schriftliche Gesundheitswarnung in englischer und serbischer Sprache über die Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Pandemie im Land. Reist man aber über Bulgarien, Kroatien, Nordmazedonien oder Rumänien ein, muss ein höchstens zwei Tage alter, negativer Covid-19-Test beigebracht werden. Zugleich gilt eine Reisewarnung. Das Außenministerium schreibt: "Aufgrund der hohen Zahl von Infizierten ist die medizinische Versorgung auch im Fall von anderen Erkrankungen nicht gewährleistet. Die Aufnahmekapazität der Krankenhäuser scheint am Limit zu sein."

Slowakei: Freie Einreise. Die Slowakei geht bei ihren Einreisebestimmungen in der Coronakrise nicht nach der Staatsbürgerschaft vor, sondern nach dem Aufenthaltsort/en in den 14 Tagen vor der Einreise. Daher gilt nicht allgemein offiziell, dass jeder österreichische Staatsbürger unproblematisch einreisen darf. Er muss sich auch in den 14 Tagen davor in Österreich oder einem anderen von der Slowakei als sicher eingestuftem Land aufgehalten haben. Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Einreise in einem als nicht sicher eingestuften Land waren, müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt melden, sie und die Mitglieder ihres Haushalts müssen in Heimisolation gehen, bis das Ergebnis eines Covid-19-Tests vorliegt, der frühestens nach fünf Tagen durchgeführt werden darf.

Slowenien: Die Einreise aus Österreich ist frei für Personen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich. Ausländern, die Covid-19-positiv sind oder Covid-19 Symptome zeigen, wird die Einreise verweigert. Die Durchreise von Personen, von denen angenommen wird, dass sie Slowenien aufgrund von Maßnahmen der Nachbarländer nicht verlassen können, ist nicht gestattet.

Spanien: Vor der Einreise über einen Flug- oder Seehafen muss man sich registrieren. Auf dem Landweg ist das nicht der Fall. Seit 21. Juni müssen Österreicher nicht mehr in eine 14-tägige Quarantäne. Allerdings setzte Österreich am 10. August das spanische Festland auf die Liste mit mehr als 30 Risikogebieten. Rückkehrer müssen seither entweder einen negativen PCR-Test vorlegen oder einen solchen in einer verpflichtenden Quarantäne nachholen. Ab Montag (24. August) kommen zusätzlich die Balearischen Inseln (Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera) dazu, so dass in Sachen Spanien nur noch die Kanarischen Inseln von einer Reisewarnung ausgenommen sind.

Tschechische Republik: Grundsätzlich freie Einreise. Österreicher, die nicht aus Österreich, sondern aus Drittstaaten über die Tschechische Republik einreisen um durchzureisen, müssen während ihres gesamten Aufenthalts, der nicht länger als zwölf Stunden dauern darf, einen Mundschutz tragen. (Tschechien geht bei seinen Maßnahmen wie die Slowakei nach Wohnsitz und nicht nach Staatsbürgerschaft.)

Türkei: Einreisende Personen werden einer Gesundheitsuntersuchung unterzogen. Bei Verdacht auf Covid-19 erfolgt eine kostenlose PCR-Testung. Ist das Testergebnis positiv, wird die betroffene Person in ein speziell vorgesehenes Krankenhaus gebracht und dort behandelt. Eine umgehende Rückreise wird nicht gestattet. Österreich hat eine Reisewarnung herausgegeben.

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Für den Besuch des Vatikans gelten so wie für Italien keine Beschränkungen.
Foto: AP Fotograf: Andrew Medichini

Ukraine: Österreich fällt in die Kategorie "grüner" Länder. Bei der Einreise ist lediglich ein Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung, die auch die Kosten der Behandlung einer Covid-19-Erkrankung umfasst, vorzulegen. Für Länder der Kategorie "rot" gelten demgegenüber striktere Auflagen. Österreich hat eine Reisewarnung erlassen.

Ungarn: Freie Einreise.

Vatikan: Parallel zu Italien freie Einreise.

Weißrussland (Belarus): Die Einreise für Österreicher ist an sich frei. Allerdings sind zahlreiche Flüge ausgesetzt und die Einreise über den Landweg eingeschränkt. Abgesehen von der Corona-Pandemie durchlebt Weißrussland derzeit eine politische Krise: Seit der von der Opposition als manipuliert eingestuften Präsidentenwahl kommt es zu Protesten gegen das autoritäre Regime von Langzeit-Machthaber Alexander Lukaschenko.

Zypern: Freie Einreise in den griechischen Teil der Insel. Zum türkischen Nordteil der Insel hält das Außenministerium fest: "ACHTUNG! Die Einreise von österreichischen TouristInnen in die international nicht anerkannte 'Türkische Republik Nordzypern' im Wege der Demarkationslinie ist wegen der gegenwärtigen COVID-19- Pandemie bis auf weiteres untersagt." (APA, 22.8.2020)