Finanzminister Blümel hat die Richtlinie zur zweiten Phase des Fixkostenzuschusses für Unternehmer fertig.

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Wien – Die Richtlinie für die zweite Phase des Corona-Fixkostenzuschusses für Unternehmer ist vom Finanzministerium finalisiert worden. Im September geht der Fixkostenzuschuss mit adaptierter Höhe und Dauer in die zweite Runde. Die entsprechende Richtlinie werde im Laufe des Tages auf der Ministeriumswebsite veröffentlicht, hieß es am Montag.

Da der Fixkostenzuschuss das wirtschaftliche Überleben von Unternehmen in der Corona-Krise ermöglichen soll, darf die Liquiditätshilfe nicht für die Zahlung von Boni an Vorstände oder Geschäftsführer verwendet werden.

EU-Kommission muss noch zustimmen

Die Richtlinien für den Fixkostenzuschuss gelten vorbehaltlich der noch ausständigen Genehmigung der EU-Kommission. Das Finanzministerium rechnet mit dem grünen Licht der Kommission "in den nächsten Wochen".

Im Vergleich zur ersten Phase wurde der Fixkostenzuschuss adaptiert. "Wir haben die Dauer der Periode, für die der Zuschuss beantragt werden kann, verdoppelt", schreibt Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) in einer Aussendung. "Wir haben die Voraussetzungen für die Förderung nach unten gedreht und parallel dazu den Umfang des Zuschusses massiv erhöht."

Mindestens 30 Prozent Umsatzrückgang als Kriterium

In der zweiten Phase können laut Ministeriumsangaben Fixkosten ab 30 (bisher: 40) Prozent Umsatzrückgang beantragt werden, und die Fixkosten können bei 100 Prozent Umsatzausfall auch zu 100 (bisher 75) Prozent ersetzt werden. Absetzung für Abnutzung (AfA) und Leasingraten können nun auch rückwirkend für den Betrachtungszeitraum für die erste Phase des Fixkostenzuschusses angesetzt werden. Außerdem können Betriebe, die zum Zeitpunkt der Antragstellung im letztveranlagten Jahr weniger als 100.000 Euro Umsatz hatten, pauschal 30 Prozent des Umsatzausfalls als Fixkosten ansetzen.

Grüne zufrieden mit neuem Modell

Der grüne Budgetsprecher Jakob Schwarz sieht gegenüber dem bisherigen Stufenmodell in der Neuauflage vor allem Vorteile in den höheren Ersatzraten und in der prozentgenauen Abrechnung. "Die Zuschusshöhe ist jetzt fix proportional zum Umsatzausfall: Fallen 50 Prozent der Umsätze weg, gibt es 50 Prozent Zuschuss zu den Fixkosten. Das ist einfach verständlich und setzt keine kontraproduktiven Anreize, bewusst auf Umsätze zu verzichten, nur um in eine andere Stufe zu fallen", schreibt Schwarz in einer Aussendung.

Zuschüsse gibt es für bis zu sechs zusammenhängende Monate im Zeitraum 16. Juni 2020 bis 15. März 2021. Die Beantragung erfolgt über Finanz Online. Die erste Tranche kann ab 16. September beantragt werden und umfasst 50 Prozent des voraussichtlich auszubezahlenden Betrags. Dafür sind nach Angaben der Wirtschaftskammer Österreich Umsatzausfall und Fixkosten bestmöglich zu schätzen. Die zweite Tranche kann ab 16. Dezember 2020 beantragt werden, dafür ist die Übermittlung qualifizierter Daten aus dem Rechnungswesen erforderlich. (APA, 24.8.2020)