Mit September tritt der wegen der Coronakrise vorgezogene Teil der Steuerreform in Kraft.

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Wien – Mit September tritt der wegen der Coronakrise vorgezogene Teil der Steuerreform in Kraft. Rückwirkend mit Jahresanfang sinkt der unterste Steuersatz für alle Lohn- und Einkommensteuerzahler von 25 auf 20 Prozent. Die maximal mögliche Negativsteuer (Gutschrift für ArbeitnehmerInnen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen) für Geringverdiener steigt von 300 auf 400 Euro. Und für alle Kinder, die Familienbeihilfe beziehen, gibt es eine Einmalzahlung von 360 Euro.

Die Regierung erhofft sich von der – im Parlament einstimmig beschlossenen – Steuerreform eine Belebung der Wirtschaft. In Summe fließen dafür (inklusive der bereits ausgezahlten Einmalzahlung für Arbeitslose) 2,7 Milliarden Euro.

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Eingangssteuersatz

Größter Brocken ist die Senkung des Eingangssteuersatzes auf 20 Prozent. Für alle Einkommen ab 1.800 Euro brutto monatlich bedeutet das eine Entlastung von 350 Euro pro Jahr. Für die Monate Jänner bis August wird es laut Finanzministerium eine Rückerstattung geben. Die Arbeitgeber müssen die Lohnsteuer also im September "aufrollen" und neu berechnen. Wer weniger verdient, hat von der Steuersenkung weniger bzw. erhält die auf bis zu 400 Euro erhöhte Negativsteuer. Dies allerdings erst mit dem Lohnsteuerausgleich im kommenden Jahr.

Männer und Gutverdienende im Vorteil

Am stärksten profitieren von den Entlastungsmaßnahmen Männer und Gutverdienende, wie der Budgetdienst des Parlaments bereits im Juli errechnet hat. Demnach erhalten Männer bei der Steuerreform sechs von zehn Euro. Sie haben wegen ihrer höheren Einkommen deutlich mehr vom niedrigeren Eingangssteuersatz als Frauen. Diese erhalten zwar mehr von der erhöhten Negativsteuer. Weil die höhere Negativsteuer nur 100 Millionen Euro kostet, die Steuersenkung aber 1,7 Milliarden Euro, steigen die Männer durchwegs besser aus.

Entsprechend auch die Verteilung des Entlastungsvolumens nach Haushaltseinkommen: Von den in Summe 2,7 Milliarden Euro erhält das oberste Fünftel der bestverdienenden Haushalte 624 Millionen Euro, das unterste Fünftel nur 364 Millionen Euro. Diese Haushalte bekommen zwar einen etwas größeren Anteil am Zuschlag zur Familienbeihilfe, haben wegen ihres geringen Einkommens aber wenig von der Steuersenkung.

Wer seinen Anteil an der Steuersenkung nachrechnen möchte, kann das auf der Homepage des Finanzministeriums tun. (APA, 26.8.2020)