Im Mai brachten Sonderzüge Betreuerinnen aus Rumänien nach Schwechat.

Foto: Andy Urban

Die Verwirrung reißt nicht ab. Eigentlich, so sieht es eine neue Verordnungsänderung vor, sollen Pendler und Pendlerinnen ab Samstag von den Einreisebestimmungen aus Risikoländern ausgenommen werden. Das heißt, Berufspendlerinnen und -pendler dürfen, etwa aus Kroatien und Rumänien, einreisen, ohne einen Test vorzuweisen.

Die Wirtschaftskammer zeigte sich erfreut, immerhin kommt der weitaus größte Teil der 24-Stunden-Betreuerinnen, die in Österreich tätig sind, aus Rumänien und damit aus einem Risikoland, etwa 30.000 Betreuerinnen wären betroffen. Aus Kroatien, ebenfalls Risikoland, kommen rund 4000 Betreuerinnen. Und immerhin gilt es, ein neuerliches Chaos in der 24-Stunden-Betreuung abzuwenden. Zur Erinnerung: In der ersten Phase des Lockdowns mussten gar Charterflüge und Sonderzüge organisiert werden, um die Frauen ins Land zu bringen, immerhin sind über 30.000 Familien von diesem Betreuungsmodell abhängig.

Müssen weiter getestet werden

Dann aber ließ das Land Kärnten aufhorchen, indem es ankündigte, 24-Stunden-Betreuerinnen weiterhin testen zu wollen. Denn diese, das sei nach Rücksprache mit dem Gesundheitsministerium klar geworden, seien von den Erleichterungen ausgenommen. Das Ministerium bestätigt dies gegenüber dem STANDARD: Eine Einreise für Personenbetreuerinnen ist nicht ohne Einschränkungen möglich – sie sind von der Ausnahme ausgenommen.

Bei Interessenvertretern macht sich Unsicherheit breit. Die Gewerkschaftsinitiative Vidaflex kritisiert, dass man widersprüchliche Informationen bekomme, so habe es etwa von der Wirtschaftskammeraußenstelle in Zagreb geheißen, die Ausnahme gelte sehr wohl auch für Personenbetreuerinnen. "Wenn es nicht schnellstens Klarheit gibt, ist das Chaos in der 24-Stunden-Betreuung vorprogrammiert", wird Christoph Lipinski von Vidaflex in einer Aussendung zitiert.

Tests in Aussicht

Neuerungen gibt es auch, was die Testung von 24-Stunden-Betreuerinnen angeht. Das Gesundheitsministerium kündigte ja schon Ende Juli an, dass jede von ihnen einmal monatlich im Rahmen der Screenings getestet werden soll.

Bis das startet, werden Testkosten, die die Betreuerinnen trugen, rückwirkend vom Bund erstattet, die Abwicklung übernehmen Wirtschaftskammer und Länder. Demnach können bei Inlandstestung bis zu 85 Euro und bei Auslandstestung bis zu 60 Euro pro Betreuerin und Monat übernommen werden, heißt es dazu vom Land Burgenland. In Wien wiederum hat die Gesundheitsbehörde bisher noch nichts von einer Rückerstattung gehört. (Gabriele Scherndl, 27.8.2020)