Bei Philippa Straches "Pfötchenpunsch" im vergangenen Dezember war das Familienleben noch heil – zumindest suggerierte man das den Medien durch gemeinsame Auftritte.

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Wien – Heinz-Christian Strache, Spitzenkandidat des Team HC bei der Wiener Gemeinderatswahl und einst Vizekanzler der Republik Österreich, ist oe24.at gram. Die Zeitung und das gleichnamige Onlinemedium hatten Mitte Juni, also noch vor Aufkommen der "Wohnsitzaffäre", die Frage nach dem Beziehungsstatus zwischen Heinz-Christian und Gattin Philippa Strache in den Raum gestellt. Herr Strache sah dadurch seinen höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt und klagte oe24.at nach dem Medienrecht auf Entschädigung.

Straches Medienanwalt Niki Haas konzediert vor Richter Christian Noe der Gegenseite zwar, es "recht geschickt gemacht" zu haben, indem über die mögliche Trennung nur in Form von Gerüchten geschrieben wurde, für die man keine offizielle Bestätigung habe. Nichtsdestotrotz sei dadurch die Privatsphäre seines Mandanten verletzt worden. Als Vergleich zieht er die Hochzeit des Paares heran: Da habe es offizielle Pressefotos gegeben, die Feier selbst habe aber im kleinen, privaten Rahmen stattgefunden. Für zwei Beiträge fordert er daher viermal – sowohl für Print als auch Online – Entschädigung.

Privatleben selbst "an die Öffentlichkeit gezerrt"

Oe24.at-Rechtsvertreter Peter Zöchbauer kann dieser Argumentation naturgemäß rein gar nichts abgewinnen. So würden keine intimen Details geschildert, vor allem aber hätten die Straches in der Vergangenheit ihr Privatleben stets selbst "an die Öffentlichkeit gezerrt". Darüber hinaus sei eine Trennung unmittelbar politisch: "Seine Kandidatur in Wien hängt unmittelbar davon ab, wo Herr Strache wohnt!", führt Zöchbauer aus.

Richter Noe hat selbst recherchiert und zitiert den beiden Streitparteien aus einem Artikel der "Wiener Zeitung": Demnach habe Strache bei einer Pressekonferenz im Mai gesagt, seine Gattin sei "die stärkste Frau im Team HC und die stärkste Frau im Nationalrat". Was darauf hindeutet, dass der Richter auch unabhängig von der Wohnsitzaffäre ein öffentliches Interesse an der Frage sieht. Haas wendet ein, dass das Paar nur unter der Woche räumlich getrennt lebe, am Wochenende lebe man als Familie zusammen.

Eingriff in Privatsphäre gegeben

Noe weist seine Entschädigungsanträge dennoch ab. Ein Eingriff in den höchstpersönlichen Lebensbereich sei durch die Berichterstattung zwar gegeben, stellt er klar. Aber es gebe Gründe, die das legal machen würden. Einerseits habe Strache vor und nach den inkriminierten Artikeln sein Privatleben an die Öffentlichkeit getragen.

"Das soll durchaus auch positive Effekte haben, schließlich wurde Frau Strache ja auch in den Nationalrat gewählt", merkt der Richter an. Es sei daher durchaus im Wählerinteresse, über den tatsächlichen Beziehungszustand etwas zu erfahren. Außerdem werde "lediglich von einer Krise berichtet" und nicht einer endgültigen Trennung. Haas gibt keine Erklärung ab, die Entscheidung ist daher nicht rechtskräftig. (Michael Möseneder, 1.9.2020)