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Die Aushändigung eines USB-Sticks war nach Ansicht des BGH nicht genug, um dem Urteil von 2018 gerecht zu werden.

Foto: Reuters

Im Streit mit dem größten sozialen Netzwerk der Welt haben sich die Eltern eines 2012 verstorbenen Mädchens erneut vor Gericht durchgesetzt. Sie hatten von Facebook den Zugriff auf den digitalen Nachlass der damals 15-Jährigen gefordert und sich damit schon 2018 vor dem deutschen Bundesgerichtshof (BGH) durchgesetzt.

Doch die Plattform ist dem Urteil nach ihrer Ansicht nicht ausreichend nachgekommen. Sie erhielten von Facebook einen USB-Stick mit einer einzelnen PDF-Datei, die laut dem Unternehmen alle Daten des Profils enthielt. Diese waren jedoch in unstrukturierter Form enthalten. Die Eltern zogen erneut vor Gericht.

Eltern wollen Hintergrund des Todes recherchieren

Nun hat der BGH in einem Entschluss nachgelegt, schreibt "Heise". Facebook wird verpflichtet, den "Gedenkzustand" des Profils der Jugendlichen aufzuheben und Zugang dazu zu gewähren. Begründet wird die Entscheidung auch damit, dass nicht davon auszugehen sei, dass die Eltern das Konto aktiv nutzen würden.

Die Eltern hatten angegeben, über das Konto recherchieren zu wollen, ob es sich beim Tod ihrer Tochter um Suizid infolge von Mobbing oder einen Unfall gehandelt habe. Das Mädchen wurde vor acht Jahren in Berlin von einer U-Bahn überfahren. (red, 9.9.2020)