Der Angeklagte vor dem Prozess am 20. Jänner am Landesgericht Feldkirch.

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Bregenz – Der Asylantrag von Soner Ö., der wegen Mordes am Sozialamtsleiter der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn erstinstanzlich zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, ist in erster Instanz abgelehnt worden. Bereits im August 2019 sei ein nicht rechtskräftiger Negativbescheid des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ergangen, berichteten die "Vorarlberger Nachrichten" am Donnerstag unter Berufung auf seine Anwälte.

Soner Ö. habe dagegen beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt. Der 1985 in Vorarlberg geborene Türke wurde im Jänner wegen Mordes am Leiter der Sozialabteilung der BH Dornbirn nicht rechtskräftig verurteilt. Er war 2008 nach einem Aufenthaltsverbot abgeschoben worden und hatte im Jänner 2019 in Österreich um Asyl angesucht, die Tat gegen den BH-Mitarbeiter beging er im Februar 2019.

Erneute Abschiebung in die Türkei möglich

Der erstinstanzliche Mord-Schuldspruch liegt laut dem Zeitungsbericht derzeit vor dem Obersten Gerichtshof (OGH). Der Verfassungsgerichtshof habe unterdessen eine Beschwerde gegen die Geschworenengerichtsbarkeit abgelehnt, so Ö.s Anwälte, eine Folgebeschwerde sei eingereicht worden.

Sollten das Urteil und der Bescheid rechtskräftig werden, könnte Ö. in die Türkei abgeschoben werden. Dass dies rechtlich möglich sei, bestätigte eine Sprecherin des Justizministeriums den "Vorarlberger Nachrichten". Ö.s Anwalt Stefan Harg geht laut dem Bericht davon aus, dass sein Mandant auch im besten Fall zehn Jahre in österreichischer Haft sitzen werde. (APA, red, 10.9.2020)