Blümel reitet Attacken auf die EU-Bürokratie.

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Wien – Für viele angeschlagene Betriebe war er ein echter Hoffnungsschimmer: der Fixkostenzuschuss, der im Unterschied zu Staatshaftungen und Stundungen wirklich Cash bedeutet. Und zwar nicht rückzahlbaren Cash. Schon recht früh nach Ausbruch der Corona-Krise kündigte die Regierung die Hilfe an und weckte große Erwartungen.

Doch die Unternehmen wurden auf eine Geduldsprobe gestellt. Erste Ankündigungen erfolgten im März, weitere im April und Mai. Doch es wurde Juni, bis erste Auszahlungen erfolgten.

Viele Verbesserungen

Dann wurden Verbesserungen ventiliert, die seit Mittwoch beantragt werden können sollten: Der Kosten-Pool, der abgegolten wird, wurde erweitert. So sind nun auch Abschreibungen und Leasingraten erfasst. Zudem reicht in Phase II schon ein Umsatzeinbruch von 30 Prozent, nachdem die Latte zuvor noch bei 40 Prozent gelegen hatte. Noch ein Gustostück hatte Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) parat: Die besseren Bedingungen können auch rückwirkend – also schon für die abgerechnete Phase I – beantragt werden.

Doch die EU-Kommission spielt vorerst nicht mit. Sie ist der Ansicht, dass die großzügigen Zuschüsse nur während des Lockdowns gerechtfertigt sind. Jetzt sollten Subventionen nicht nach den generösen Kriterien einer Naturkatastrophe, sondern denen einer Wirtschaftskrise beantragt werden.

Blümels Tribunal

Blümel wettert seither gegen die Bürokraten in Brüssel und lud den Vertreter der EU-Kommission in Wien, Martin Selmayr, am Dienstag ins Finanzministerium vor. Der kam sich angesichts des Settings vor wie im Tribunal, wie Insider berichten.

Selmayr blieb standhaft und beharrte darauf, dass das Finanzministerium die Hilfen nicht korrekt angemeldet habe. Blümel blieb ebenfalls standhaft. Er setzte seine Angriffe auf Brüssel auch am Mittwoch fort. Die EU-Bürokratie solle gefälligst flexibel sein, polterte der ÖVP-Spitzenkandidat bei der Wien-Wahl, der allerdings einen Zusammenhang seiner forschen Gangart mit dem nahenden Urnengang in Abrede stellt. Im Unterschied zu Selmayr.

Fakt ist, dass das Gezerre dazu führte, dass der Fixkostenzuschuss vorerst nicht zur Verfügung steht. Umstritten ist, ob die Ansicht der EU-Kommission tatsächlich zu geringeren Förderungen führen würde. Eine Senkung der Obergrenze von fünf Millionen Euro Subvention auf 800.000 Euro – wie von Brüssel eingemahnt – würde nur einen Bruchteil der Betriebe treffen, so die EU-Kommission. Uns jene Firmen, die mehr beantragt haben, könnten immer noch die volle Summe erhalten, wenn besondere Gründe geltend gemacht werden. (as, 16.9.2020)