Carmen Thornton ist selbstständige Rechtsanwältin in Wien. Ihre Kanzlei ist spezialisiert auf Trennungen und Scheidungen sowie Obsorge- und Unterhaltsverfahren. Auf derStandard.at/Familie beantwortet sie rechtliche Fragen bezüglich des Familienlebens.

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Die Familiengerichthilfe spielt bei der Entscheidungsfindung in Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten eine große Rolle.

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Seit 1. Juli 2014 gibt es bei allen Bezirksgerichten in Österreich eine Familiengerichtshilfe. Im Jahr 2015 wurde die Familiengerichtshilfe auch um die Agenden der Jugendgerichtshilfe erweitert und heißt seither Familien- und Jugendgerichtshilfe.

Die Familiengerichtshilfe ist eine mit Psychologen, Bildungs- und Erziehungswissenschaftern sowie Sozialarbeitern besetzte Stelle, die als Hilfsorgan des Gerichts fungiert und unterschiedliche Aufgaben hat. Sie kann etwa in Kontaktrechtsverfahren als Besuchsmittler eingesetzt werden, um bei Konflikten zwischen den Eltern zu vermitteln und die ordnungsgemäße Über- und Rückgabe des Kindes zu überwachen, und führt im Auftrag des Pflegschaftsgerichts sogenannte (kostenlose) Clearings durch. Dabei wird in einem persönlichen Gespräch mit den Beteiligten versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wenn dies nicht möglich ist, kann die Familiengerichtshilfe geeignete Maßnahmen (zum Beispiel eine Mediation, Familienberatung et cetera) vorschlagen.

Darüber hinaus kommt der Familiengerichthilfe aber auch eine besondere Rolle bei der Entscheidungsfindung in Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten zu. Das Gericht kann die Familiengerichtshilfe nämlich damit beauftragen, an der Feststellung des Sachverhalts mitzuwirken sowie Berichte, fachliche Stellungnahmen und Empfehlungen abzugeben. Zu diesem Zweck kann die Familiengerichtshilfe nicht nur die Eltern und die Kinder, sondern auch andere Personen, die Auskünfte über die Lebensumstände des Kindes geben können (zum Beispiel Lehrerinnen und Lehrer, Kindergärtnerinnen und Kindergärtner), befragen. Diverse Stellen (zum Beispiel Sicherheitsbehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Schulen und Betreuungseinrichtungen) sind außerdem dazu verpflichtet, der Familiengerichtshilfe Auskünfte zu erteilen und ihr Einsicht in ihre Akten und Aufzeichnungen gewähren.

Kostenlose Clearings helfen dabei, Konflikte zu vermeiden

Durch die Einführung der Familiengerichtshilfe sollte insbesondere die Verfahrensdauer in Obsorge- und Kontaktrechtsstreitigkeiten verkürzt und die Qualität und Nachhaltigkeit dieser gerichtlichen Verfahren verbessert werden. Die Praxis zeigt, dass dieses Ziel teilweise durchaus erreicht wurde. Vor allem Clearings tragen häufig dazu bei, dass ein gerade anschwellender Konflikt erst gar nicht eskaliert. Oft sind einvernehmliche Lösungen in einem informellen Rahmen leichter möglich als in einer Gerichtsverhandlung, in der beide Seiten "gewinnen" möchten. Clearings können daher dazu beitragen, dass Kinder nicht unnötigen Auseinandersetzungen der Eltern ausgesetzt werden und dadurch in einen Loyalitätskonflikt geraten.

Familiengerichtshilfe unterstützt das Gericht bei der Entscheidungsfindung

Etwas kritischer ist allerdings die Mitwirkung der Familiengerichtshilfe bei der Entscheidungsfindung des Gerichtes zu sehen. Grundsätzlich ist der Gedanke, dass die Lebensumstände des Kindes außerhalb eines formellen gerichtlichen Beweisverfahrens von eigens dafür geschultem Personen erhoben werden, völlig richtig. Und in Anbetracht der teilweise überlangen Verfahrensdauer, die gerade in Kontaktrechtsverfahren manchmal schon fast einer Rechtsschutzverweigerung gleichkommt, ist eine Entlastung der Gerichte dringend notwendig. Allerdings werden dadurch auch richterliche Tätigkeiten weitgehend an die Familiengerichtshilfe ausgelagert, und dies führt zu einem erheblichen Rechtsschutzdefizit. Denn obwohl der Familiengerichtshilfe eine Fülle an Aufgaben zukommt, erfolgt ihre Tätigkeit weitgehend formfrei, und auch die Parteien und deren Vertreter sind von der Teilnahme an den Erhebungen ausgeschlossen. Und die fachlichen Anforderungen an die Mitarbeiter der Familiengerichte sind im Gesetz nicht geregelt.

Problem: Keine Kontrolle der Familiengerichtshilfe bei Erhebungen

Problematisch ist auch, dass die gerichtlichen Aufträge an die Familien teilweise völlig unbestimmt oder zumindest für die Parteien nicht nachprüfbar sind. Denn obwohl die Mitarbeiter der Familiengerichtshilfe eigentlich nur insoweit tätig werden, als sie dazu vom Gericht beauftragt worden sind, wird der Akt oft an die Familiengerichtshilfe weitergeleitet, ohne dass die Ermittlungsmaßnahmen näher konkretisiert werden.

Problem: Aussagen der Parteien, Zeugen und Kinder werden nur verkürzt wiedergegeben

In der Praxis ist es so, dass die Familiengerichtshilfe dann selbst entscheidet, welche Erhebungen sie durchführt, einen Bericht verfasst und darin eine Empfehlung abgibt, der die Gerichte nahezu immer folgen. Dass diese Berichte und Empfehlungen in den meisten Fällen durchaus zutreffend sind, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass de facto die Familiengerichtshilfe die Entscheidung über Obsorge und Kontaktrecht trifft und nicht immer nachprüfbar ist, auf welcher Grundlage diese Empfehlungen basieren. In den Berichten der Familiengerichtshilfe werden wesentliche Beweisergebnisse (zum Beispiel die Aussagen der Beteiligten) nur zusammengefasst wiedergegeben. Befragungen finden nicht nur ohne Beteiligung der Parteien beziehungsweise von deren Anwälten statt (was zwar mitunter durchaus zur Wahrheitsfindung beiträgt, aber manchmal eben auch dazu führt, dass kritische Nachfragen nicht möglich sind), es wird – anders als in einer Gerichtsverhandlung – nicht einmal ein Protokoll darüber geführt und den Parteien zugestellt. Immer wieder berichten Mandanten, dass ihre Aussagen im Bericht der Familiengerichtshilfe unvollständig beziehungsweise aus dem Zusammenhang gerissen oder gar unrichtig wiedergegeben wurden.

Problem: Familiengerichtshilfe trifft faktisch Entscheidung im Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren

Die Möglichkeit, zu den Berichten der Familiengerichtshilfe im Nachhinein Stellung zu nehmen, reicht nicht aus, um dieses Rechtschutzdefizit auszugleichen. Denn in einem funktionierenden Rechtsstaat muss nicht nur die Entscheidung selbst überprüfbar sein, sondern auch die Entscheidungsfindung. Aus diesem Grund dürfen beispielsweise in jedem Bauprozess bei der Befundaufnahme durch den Sachverständigen die Parteien und ihre Vertreter anwesend sein. Bei den Erhebungen der Familiengerichtshilfe ist dies nicht der Fall, obwohl diese sogar Zeugen befragt und deren Aussagen würdigt und sogar selbst als eine Art Zeuge auftritt, indem sie dem Gericht von ihren eigenen Wahrnehmungen (zum Beispiel betreffend den Umgang der Eltern mit ihren Kindern) berichtet.

Lösung: Videoaufzeichnung der Zeugenaussagen und Aussagen der Kinder oder Befragung in Anwesenheit der Anwälte

Schon die Möglichkeit einer wirksamen Kontrolle durch die Parteien beziehungsweise deren Vertreter stärkt das Vertrauen und hilft, willkürlichen Entscheidungen vorzubeugen. Eine Möglichkeit wäre die Aufzeichnung der Aussagen der Zeugen und vor allem der Kinder per Video, damit im Zweifel eine Überprüfbarkeit des Inhalts der Aussage möglich ist. Dies würde kaum einen Mehraufwand der Familiengerichtshilfe bedeuten und würde zu mehr Sicherheit im Verfahren führen. Denkbar wäre auch, bei anwaltlich vertretenen Parteien Befragungen ausschließlich in Anwesenheit der Rechtsvertretungen vorzunehmen. Gerade in diesem besonders sensiblen Bereich, in dem gerichtliche Entscheidungen manchmal vorläufig wirksam sind und damit Fakten geschaffen werden, die sich nachträglich auch durch ein erfolgreiches Rechtsmittel nicht mehr umkehren lassen, sollte auf die Verfahrensrechte der Parteien mehr Augenmerk gelegt werden. (Carmen Thornton, 18.9.2020)