Ein Zero-Rating-Angebot.

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Das Urteil könnte die heimische Mobilfunkwelt ändern. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg hat am Dienstag entschieden, dass Internetdienste, die manchen Datenverkehr bevorzugt behandeln und andere benachteiligen, die "Neutralität" verletzen. Als Reaktion darauf wird die Telekombehörde RTR "derzeit auf dem österreichischen Markt befindliche Zero-Rating-Produkte genau unter die Lupe nehmen und die Entwicklung weiter monitoren", wie es in einer Stellungnahme heißt.

Hintergrund für das EuGh-Urteil, ist ein Fall in Ungarn. Konkret geht es um Tarife mit einem begrenzten Internetdatenvolumen. Ist dieses Volumen verbraucht, wird der weitere Datenverkehr verlangsamt oder blockiert. Der Datenverkehr bestimmter Dienste wie Video- oder Musikstreaming-Apps wird nicht auf das Volumen angerechnet und ist auch nicht von der Verlangsamung betroffen. Die Richter argumentierten nun, dass solche Tarife die Rechte der Nutzer erheblich einschränken könnten. Sie könnten unter anderem dazu beitragen, dass die Nutzung der bevorzugt behandelten Anwendungen erhöht und der anderen Anwendungen verringert werde.

Bisher kein Problem

Hierzulande setzen die beiden Mobilfunker A1 und "3" auf "Zero Rating"-Angebote, die bisher von der RTR immer abgesegnet wurden.

A1 steht schon länger mit dieser Regelung auf Kriegsfuß. So führte der Mobilfunker vor über drei Jahren "Zero Rating"-Angebote ein. Er bietet Kunden seither an, Streaming-Inhalte von beliebten Video-, Musik- oder App-Anbietern wie Netflix, Whatsapp, Facebook oder Apple Music zu nutzen, ohne damit das Datenvolumen des gewählten Tarifs zu belasten. Diese sogenannten "Zero Rating"-Angebote sind seit jeher umstritten, weil damit bestimmte Internetservices gegenüber anderen bessergestellt werden. "3" hatte vergleichbare Angebote ebenfalls seit Jahren im Portfolio. (sum, 17.9. 2020)