Die Strafen für extremes Rasen sowie für Wiederholungstäter sollen empfindlich verschärft werden.
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Wien – Nachdem bereits mehrere Bundesländer höhere Strafen für Raser gefordert haben, sollen diese nun auch umgesetzt werden. In Abstimmung mit den Bundesländern will das Verkehrsministerium ein Maßnahmenpaket gegen extremes Rasen schnüren. Vorgesehen ist unter anderem eine Erhöhung des Strafrahmens von 2.180 auf 5.000 Euro sowie die Verdoppelung der Führerscheinentzugsdauer.

"Härtere Strafen – bis zur Beschlagnahmung des Autos – werden uns helfen, die Gefahr einzudämmen und Leben zu retten", sagte Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne). Die Umsetzung ist "schnellstmöglich" geplant, hieß es aus dem Ministerium, ohne dass ein genauer Zeithorizont genannt wurde. Die höheren Strafen hätten Thema der am Freitag in Wien stattfindenden Konferenz der Landesverkehrsreferenten sein sollen. Diese wurde Corona-bedingt abgesagt und soll nun mittels Videokonferenz durchgeführt werden.

7.200 Führerscheine entzogen

50 Menschen sind im ersten Halbjahr in Österreich aufgrund von überhöhter Geschwindigkeit getötet worden. Im Vorjahr wurde rund 7.200 Personen wegen Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 40 km/h im Ortsgebiet oder mehr als 50 km/h im Freiland als Hauptdelikt der Führerschein entzogen. Nichtangepasste Geschwindigkeit ist laut Statistik eine der drei maßgebenden Ursachen für tödliche Verkehrsunfälle. "Niemand hat Verständnis, wenn Menschenleben fahrlässig gefährdet werden – wie durch extremes Rasen", betonte Gewessler. "Bei extremen Geschwindigkeitsübertretungen und im Wiederholungsfall braucht es härtere Strafen."

Die Grenzwerte für Führerscheinabnahmen sollen nun um jeweils zehn km/h gesenkt werden, womit diese dann innerorts bei 30 und außerorts bei 40 km/h liegen sollen, mit einer Entzugsdauer von zwei Wochen. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen um mehr als 40 km/h im Ortsgebiet und mehr als 50 km/h im Freilandbereich soll die Mindestentzugsdauer auf vier Wochen verdoppelt werden.

Erst am Mittwochnachmittag wurde einen Raser im Bezirk Klagenfurt-Land gestoppt, der Fahrer war anstatt der erlaubten 50 mit 113 km/h unterwegs. Ihm wurde sofort der Führerschein abgenommen.

Rasen als Vormerkdelikt

Rasen soll zudem als Vormerkdelikt eingeführt werden – und zwar für Tempoüberschreitungen von zehn km/h unter der jeweiligen Schwelle zum Führerscheinentzug. Wiederholte Geschwindigkeitsübertretungen sollen innerhalb von vier statt bisher zwei Jahren betrachtet und die Mindestentzugsdauer von sechs Wochen auf zwei Monate erhöht werden.

In besonders gefährlichen Fällen ist auch geplant, dass die Fahrzeuge beschlagnahmt werden. Dazu gehören etwa hohe Geschwindigkeitsüberschreitung unter gefährlichen Verhältnissen, mehrfach wiederholtes Rasen, Fahren nach Abnahme des Führerscheins wegen Rasens oder auch Rasen ohne Führerschein. Das werde gerade geprüft, "nach dem Vorbild der Schweiz", sagte Gewessler. Ein weiterer Vorschlag ist ein neuer Straftatbestand "Illegale Rennen" nach dem Vorbild Deutschlands, wo dies unter "verbotene Kraftfahrzeugrennen" fungiert und mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe sanktioniert wird.

Gemischte Reaktionen

Die geplanten höheren Strafen für Raser sind bei den Experten von Verkehrsclub (VCÖ) und Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) auf Zustimmung gestoßen. Der VCÖ forderte eine rasche Umsetzung und einkommensabhängige Strafen. "Die Anzahl der Raser ist gering. Das von ihnen verursachte Leid, die Schäden an Gesundheit und Gesellschaft sind aber gewaltig groß. Umso wichtiger ist es, gegen diese Hochrisikolenker entschiedener als bisher vorzugehen, um das Leben der Bevölkerung zu schützen. In den Händen von Rasern wird das Auto zu einer Waffe", betonte VCÖ-Experte Michael Schwendinger.

Der Autofahrerclub ARBÖ hält die angedachte Beschlagnahmung von Fahrzeugen für "übertrieben", das reiche in die Grundrechte der Bürger hinein, sagte Pressesprecher Sebastian Obrecht. Über die weiteren angedachten Maßnahmen könne man reden, "um zu zeigen, dass das gefährlich ist".

Der ÖAMTC fordert überhaupt eine bessere Kommunikation über die bestehenden Strafen, die nicht allgemein bekannt seien. "Daher wäre sicher der erste Schritt einmal dafür zu sorgen, dass sie einerseits bekannt sind, damit sie auch präventiv wirken können, und andererseits natürlich auch in der Vollziehung darüber dann zu reden und nicht immer zu sagen: 'Wir haben Trinkgeldstrafen'", sagte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer im Ö1-"Mittagsjournal" (APA, red, 18.9.2020)