Der Gesundheitsminister mit der unverkennbaren Gras-Maske. Auch er muss sie nun häufiger tragen, etwa, wenn er im Restaurant an den Tisch geht.

Foto: APA/ROBERT JAEGER

Drei neue Regelpakete sind es bekanntlich, die am Montag in Kraft treten. Die bundesweiten Verschärfungen sollen die Ausbreitung des Corona-Virus weiter eindämmen – zuletzt warnte Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) davor, dass man ansonsten mit 1.500 Neuinfektionen täglich zu rechnen habe. Die Details fest sind in der am Freitag veröffentlichten Verordnung festgeschrieben.

Personengrenzen

Die Zehn-Personen-Regel ersetzt einen Teil jener Veranstaltungsvorgaben, die seit 12. September gelten: "Für Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (etwa Stehveranstaltungen) gilt in geschlossenen Räumen die maximale Personen-Höchstzahl von 50", hieß es bisher auf der Ampel-Website für alle Farben (abgesehen von Rot), nun steht dort: "Ab 21. September: maximale Personenanzahl pro Tisch: 10". Das ist ebenso in der sogenannten Corona-Lockerungsverordnung geregelt.

Eine Besonderheit hier: Begräbnisse sind explizit von der neuen Regel ausgenommen. Hier dürfen bis zu 500 Personen anwesend sein.

Neu in der Verordnung ist außerdem: Veranstaltungen mit über 250 Personen brauchen eine behördliche Bewilligung, schon bei 50 Personen in geschlossenen Räumen oder bei 100 Personen draußen braucht es einen Covid-Beauftragten und ein Präventionskonzept.

Der private Raum – also die eigenen vier Wände – bleiben unangetastet. Das, so sagt auch Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP), wäre mit der Verfassung nicht vereinbar. Allerdings empfiehlt die Regierung auch dort eine Höchstgrenze von zehn Personen. Kurz meinte allerdings bei der Präsentation der neuen Regeln, er gehe ohnehin nicht davon aus, dass die meisten Österreicherinnen und Österreicher so große Wohnungen hätten, dass sich viel mehr ausgeht.

Geschlossene Veranstaltungen

Die Sperrstunde um 1 Uhr gilt nun auch für geschlossene Veranstaltungen und wird geregelt, indem folgender Passus aus der Lockerungsverordnung entfällt: "Sperrstundenregelungen nach dieser Verordnung gelten nicht für geschlossene Gesellschaften, wenn zumindest drei Tage vor Beginn der Veranstaltung dem Betreiber der Betriebsstätte des Gastgewerbes oder dem Betreiber der Veranstaltungsstätte die Teilnehmer der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Dabei ist sicherzustellen, dass die Betriebsstätte des Gastgewerbes oder der Veranstaltungsort ausschließlich durch Teilnehmer der geschlossenen Gesellschaft betreten werden."

Zur Erinnerung: Bisher waren geschlossene Veranstaltungen von der vorgezogenen Sperrstunde ausgenommen, was zu teils exzessiven Partys in eigentlich geschlossenen Clubs führte. Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) kündigte diesbezüglich Schwerpunktkontrollen in allen Bundesländern an.

Gastronomie

In Restaurants, Cafés und Bars ändert sich mehrerlei: Erstens müssen Gäste nun bis sie am Platz sind, eine Maske aufsetzen, auch das wird nun in der Novelle der Lockerungsverordnung niedergeschrieben. Und auch, dass nun nur noch zehn Personen an einem Tisch sitzen dürfen. Eine ähnliche Regelung gab es schon einmal, da waren es vier Menschen. Die entsprechende Passage wurde nun adaptiert und wieder aktiviert. Kinder sind übrigens nicht in die Zehn-Personen-Regel inkludiert.

Dass man nur am Platz essen und trinken darf, war übrigens bisher schon so geregelt: "Der Betreiber hat sicherzustellen, dass die Konsumation von Speisen und Getränken nicht in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle erfolgt" hieß es im bisherigen Verordnungstext, und: "In geschlossenen Räumen ist die Konsumation von Speisen und Getränken nur im Sitzen an Verabreichungsplätzen zulässig."

Übrigens: Maskenpflicht gilt laut der neuen Verordnung auch in Einkaufszentren und auf Märkten.

Strengere Regeln in den Ländern und hohe Strafen

Dass die Bundesländer darüber hinaus strengere Regeln vorschreiben können wurde am Donnerstag ebenfalls vom Gesundheitsminister angekündigt. Dies findet in der aktuellen rechtlichen Situation noch keinen Niederschlag, sondern soll in jenem Änderungspaket zum Corona-Maßnahmengesetz vorkommen, dessen Begutachtungsfrist am Freitag endete. Am 23. September soll das heiß umfehdete Gesetz im Nationalrat beschlossen werden, es wäre bis Ende 2021 in Kraft. Unklar ist jedoch bisher, ob alle Parteien im National- und Bundesrat dem zustimmen.

Wer sich nicht an die neuen Vorschriften hält, muss mit empfindlichen Strafen rechnen: Bei Missachtung der Zehn-Personen-Regel in Innenräumen kann die Bezirksverwaltungsbehörde nach Anzeige der Polizei eine Strafe von bis zu 1.450 Euro festlegen. Grundlage ist hier das Epidemiegesetz. (elas, 18.9.2020)