Im dritten Bezirk in Wien wurde in einem Keller illegal gepokert.

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Wien – Nachdem sich die Anzeigen und Beschwerden von Hausbewohnern gehäuft hatten, haben die Behörden einen illegalen Pokerkeller in Wien-Landstraße entdeckt. Das Kellerlokal soll zudem als Drogenumschlagplatz gedient haben. Die beiden Betreiber – ein Österreicher (27) und ein Däne (47) – sind Wiederholungstäter: Sie sollen zuvor ein illegales Spiellokal in Rudolfsheim-Fünfhaus betrieben haben, das im Frühjahr ausgehoben worden war.

Der Razzia am 11. September gegen 22 Uhr, durchgeführt von der Finanzpolizei sowie der Bereitschafts- und Diensthundeeinheit der Landepolizeidirektion, gingen Anzeigen über illegales Pokern sowie Suchtmittelverkauf voraus. Die Bewohner beschwerten sich auch über Fremde und Drogengeruch im ganzen Haus, berichtete das Finanzministerium am Montag auf seiner Website.

Werbung auf Facebook

"Die Monatseinkünfte aus den kriminellen Machenschaften dürften sich im fünfstelligen Eurobereich bewegt haben", hieß es. Einlass erhielten die Polizisten erst mithilfe eines Schlossers, die Betreiber wollten die Tür nicht öffnen. "Die gesamten Räume waren zu einem illegalen Pokerlokal ausgebaut worden", so das Ministerium. "Die Spieler wurden entweder beim Eingang von Aufpassern abgeholt oder verschafften sich Zutritt, indem sie einen Geheimcode in ein elektronisches Schloss eingaben." Der Betrieb soll seit dem Sommer gelaufen sein. Sichergestellt wurden unter anderem zwei Pokertische, hunderte Chips und "möglicherweise mit unsichtbarer Tinte gezinkte Karten" sowie ein illegaler Sportwettenautomat. Die Diensthunde stöberten einen – zum Zeitpunkt der Kontrolle aber leeren – Drogenbunker auf.

Der 27-Jährige habe auf seiner Facebook-Seite "ungeniert Werbung für das illegale Pokerspiel gemacht und dabei Cashgames und Turniere angekündigt". Der Ältere sei der Finanzverwaltung "bereits bestens als Steuer-U-Boot bekannt" gewesen. "Die Beteiligten beziehen allesamt in Wien Notstandshilfe oder Arbeitslosengeld", so die Ermittler.

Die Betreiber wurden wegen illegalen Glücksspiels, Steuer- und Abgabenhinterziehung sowie wegen Sozialbetrugs angezeigt. Die Strafe wegen der Verstöße gegen das Glücksspielgesetz betrage 30.000 Euro, und das Finanzamt stellt nun die Höhe der Steuernachforderungen fest. Zudem erwarten die Beschuldigten Rückforderungen der zu Unrecht beim AMS bezogenen Leistungen. (APA, 21.9.2020)