Finanzminister Blümel muss wegen Phase zwei des Fixkostenzuschusses weiter auf grünes Licht von der EU-Kommission hoffen.
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Wien/Brüssel – Offenbar kommt es in dem Hickhack um die zweite Phase des Fixkostenzuschusses zwischen Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) und der EU nun doch zu Bewegung. Wie Blümel am Montag im ORF-"Mittagsjournal" ankündigte, wurde mittlerweile ein nächster Antrag in Brüssel eingebracht – diesmal als Wirtschaftsbeihilfe und nicht unter der Katastrophenbestimmung wie beim Fixkostenzuschuss I.

Bisher hat die EU-Kommission der von der türkis-grünen Regierung gewünschten Verlängerung des bis Mitte September gültigen Fixkostenzuschusses nicht zugestimmt. Erst vergangene Woche hatte der Vertreter der EU-Kommission in Wien, Martin Selmayr, den ursprünglichen Antrag von Blümel zerpflückt. Die Kommission sei der Meinung, dass es sich bei der Corona-Situation nicht mehr um eine Katastrophe, die auch höhere Zuschüsse an Betriebe rechtfertigen würde, handle, sagte Blümel im Radio. Angesichts der steigenden Corona-Infektionszahlen sei der Minister aber optimistisch, dass man in Brüssel allenfalls noch die Meinung ändern werde. Zudem hofft Blümel auf eine Flexibilisierung bei der Ausgestaltung der Hilfe.

Umfang als Knackpunkt

In der von Österreich ursprünglich gewünschten Form wollte die EU-Institution die Verlängerung nicht genehmigen. Der Knackpunkt des Streits liegt darin, dass Österreich allen von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen eine Unterstützung gewähren will.

Die EU-Kommission verlangt aber eine Differenzierung zwischen denen, deren Geschäft wegen staatlicher Corona-Maßnahmen stillsteht, und denen, die zwar unter den Folgen der Krise leiden, aber grundsätzlich wieder Umsatz machen. Zudem will die EU-Kommission die Hilfen mit 800.000 Euro begrenzen und bis Jahresende befristen.

Für Blümel ist das zu wenig: "Wenn wir die 800.000 voll ausschöpfen könnten, wäre das schon ein Schritt in die richtige Richtung", sagte der Finanzminister. Derzeit müssten Unternehmer allerdings Garantien und andere Hilfen gegenrechnen. Gerade bei mittleren Unternehmen sei das "viel zu wenig". Die Kommission argumentiert wiederum, dass eine Senkung der Obergrenze nur einen Bruchteil der Betriebe treffe.

Unterschied bei Förderhöhe

Die zweite Phase des Fixkostenzuschusses ist laut Konzept der Regierung mit fünf Millionen Euro pro Unternehmen gedeckelt, bei der ersten Phase waren bis zu 90 Millionen möglich.

Die EU-Kommission hat am Montag unterdessen bekanntgegeben, dass der Rahmen für Corona-Hilfen ergänzt und erweitert wurde. Künftig können unter bestimmten Umständen auch Kleinst- und Kleinunternehmen mit bis zu 49 Mitarbeitern profitieren, die am 31. Dezember 2019 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren. Die Frage der Verlängerung des Fixkostenzuschusses sei davon unberührt, hieß es am Montag aus dem Finanzministerium.

Durch die schon länger erwartete Genehmigung steigt der Rahmen für Staatsgarantien bis zu 800.000 Euro von 15 auf 19 Milliarden Euro. Das Paradoxe daran: Mit der erfolgreichen Notifizierung könnte Österreich nun auch die umstrittenen Fixkostenzuschüsse ausbezahlen, allerdings gibt es dafür keine nationalstaatliche gesetzliche Grundlage. (red, 21.9.2020)