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Ischgl beschäftigt nun auch die Justiz.

Foto: REUTERS/Lisi Niesner

Er habe kein Vertrauen, dass die Staatsanwaltschaft Innsbruck "effizient und ernstlich daran arbeitet, die Verantwortlichen für die schweren Fehler bei der Bekämpfung der Pandemie ausfindig zu machen und anzuklagen", sagt Verbraucherschützer Peter Kolba. In Innsbruck habe man bisher nur "Papierln eingesammelt". Deshalb sei man jetzt in Wien, "abseits von Tiroler Netzwerken", um Verantwortung festzumachen und Schadensersatz durchzusetzen. Die Rede ist von der Causa Ischgl, wie die Wochen im März 2020 mittlerweile regelmäßig genannt werden.

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat am Dienstag die ersten vier Amtshaftungsklagen beim Landesgericht für Zivilrechtssachen eingebracht. Konkret wirft man den Tiroler Behörden, aber auch der Tiroler Regierung sowie der Bundesregierung Untätigkeit vor. Man habe es verabsäumt, "unverzüglich wirksame Maßnahmen zu setzen, um eine Ausbreitung des Coronavirus und weitere Ansteckungen zu verhindern", heißt es in der Klage. Ebenso hätte man künftige Touristen "unverzüglich sowohl individuell als auch öffentlich vor der Gefahr" warnen müssen. Dies hätten die Behörden "teils aus (grober) Fahrlässigkeit und teilweise – schlimmer noch – auf Druck von Lobbyisten aus dem Bereich des Tourismus" unterlassen, was "fahrlässig" sei. Ein Vorwurf, den auch der Blogger und Journalist Sebastian Reinfeldt in der Pressekonferenz am Mittwoch wiederholte.

Auf dem Rechtsweg vertritt der VSV vorerst 1.000 Betroffene, die sich in Ischgl angesteckt haben sollen – rund 80 Prozent von ihnen seien bisher Corona-positiv getestet worden. Insgesamt haben sich 6.000 Personen aus 45 Staaten gemeldet, die angegeben haben, sich während des Skiurlaubs in Ischgl infiziert und Covid-19 in die Heimat getragen zu haben.

Musterprozesse

In zwei Musterprozessen will man nun jeweils 100.000 Euro Schadenersatz für einen Verstorbenen und einen Schwererkrankten mit Spätfolgen erstreiten. Der später Verstorbene habe sich während seines Ischgl-Besuchs zu keiner Zeit in einer Après-Ski-Bar aufgehalten. Eine andere Klage eines Handelsvertreters beläuft sich auf 12.000 Euro, eine weitere auf 75.000. Die Summen setzen sich jeweils aus Schmerzensgeld, Verdienstentgang, Therapiekosten, Transportkosten sowie künftigen Schäden zusammen.

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Verbraucherschützer Peter Kolba ortet politische Einflussnahme bei der Innsbrucker Justiz.
Foto: REUTERS/Leonhard Foeger

Alle bisherigen Klagen seien mit Rechtsschutzversicherungen eingebracht worden, wo die Kostendeckung bestätigt sei. Nur so könne man sich die Prozesse leisten. Einige österreichische Versicherer würden sich zu Unrecht auf eine Pandemie-Ausschlussklausel berufen, so Kolba. In Zukunft hoffe man, mit entsprechender finanzieller Sicherheit noch weitere Musterprozesse führen zu können. Die relativ niedrigen Schadenersatzforderungen erklärte Rechtsanwalt Alexander Klauser mit geltendem österreichischem Recht.

Man habe nicht sofort den Weg über die Gerichte eingeschlagen, so Klauser. Zunächst habe man bereits Ende Juni der Finanzprokuratur eine Liste von 750 Geschädigten bekanntgegeben und um eine außergerichtliche Lösung gebeten. Auf die aktuellen Musterklagen wolle diese aber erst in drei Monaten antworten, deshalb sei man jetzt zu Klagen gezwungen. Die Erfolgschancen bewertet Rechtsanwalt Klauser mit "sehr gut".

Scharfe Kritik an Bundesregierung

Das Podium kritisierte dabei die Regierung scharf. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hätte mit Weisungen rascher reagieren müssen, sagt Kolba. Beim Ausreisemanagement habe Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) das Chaos verursacht, indem er die Inhalte der Quarantäneverordnung "ausgeplaudert" habe, bevor die Verordnungen der BH Landeck – ein Verbot von Skibussen, die Quarantäne für Inländer und Saisonarbeiter – um 19 Uhr durch Aushang am Schwarzen Brett geltend wurden.

Zwar habe sich die Bundesregierung bislang nicht kooperativ gezeigt, in einem offenen Brief an Kurz zeigt man sich aber weiter gesprächsbereit, wenngleich die Forderung nach Einberufung eines runden Tisches ebenso mit Schadenersatzzahlungen einhergeht. Auch Entschuldigungen seien mehr als überfällig. "Man möchte nicht zehn Jahre lang aufarbeiten", stellte Kolba klar, dass er langjährige Amtshaftungsverfahren vermeiden möchte. "Es wäre für den Ruf von Österreich als Tourismusland in der Welt und für Tirol ebenso hilfreich wie für die vielen Geschädigten, die auf ein Einbekenntnis der Fehler, eine Entschuldigung und Schadenersatz warten", so Kolba.

Geht es nach Kolba, müssten Kurz und Anschober auch als Zeugen vor Gericht auftreten. Da in den Stunden rund um die Quarantäneverordnung des 13. März wenig schriftlich festgehalten wurde, müsse man sich auf die Aussagen der zuständigen Personen berufen. (Fabian Sommavilla, 23.9.2020)