Eines ist dem am Mittwoch von der EU-Kommission präsentierten Vorschlag für eine Neuordnung des Asyl- und Migrationswesens in der Union zugutezuhalten: Nach Jahren des Reformstillstands in diesem umkämpften, höchst menschenrechtssensiblen Politikbereich, der mit der großen Flüchtlingsankunft der Jahre 2015/16 zum Einfallstor für rechte bis rechtsextreme Bestrebungen wurde, bringt er zumindest Bewegung. Mitgliedsstaaten und EU-Parlament müssen sich mit dem Entwurf beschäftigen.

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Der für Migration zuständige Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas und EU-Innenkommissarin Ylva Johansson.
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Doch die Frage ist, wohin die Reise geht – nicht nur für die betroffenen Staatskanzleien, sondern vor allem für die nach Europa strebenden Menschen. Ein erster Blick auf das umfangreiche Paket zeigt: Die Staaten sollen zu mehr Verbindlichkeit untereinander verpflichtet werden. Statt der im Asylbereich bisher üblichen Richtlinien schlägt die Kommission nun Verordnungen vor, die direkt umzusetzen sind.

Um eine auch nur minimale Chance auf Umsetzung zu haben, müssen die Pläne daher so lauten, dass sie den Regierungen im heutigen Europa mit seinen verstärkten Nationalismen und Abschottungswünschen akzeptabel erscheinen. Dazu zählen Vorschläge für Grenzverfahren mit Asylzentren an der Peripherie der Union, die in der Praxis wohl Lagercharakter hätten; sowie Überlegungen, Staaten, die keine Asylsuchenden aufnehmen wollen, zu länderübergreifenden Abschiebeaktionen zu verpflichten. Zusammengefasst: Für Flüchtlinge – also jene Menschen, um deren Rechte es hier auch zu gehen hat – verheißt dieser Vorschlag wenig Gutes. (Irene Brickner, 23.9.2020)