In Wien wurde eine Registrierungspflicht für Gäste in Gastronomiebetrieben beschlossen.

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Salzburg/Klagenfurt/Graz – Die in Wien beschlossene Registrierungspflicht für Gäste in Gastronomiebetrieben hat unterschiedliche Reaktionen in anderen Bundesländern ausgelöst. Ein Rundruf der APA hat am Freitag ergeben, dass zum Beispiel Salzburg im Sinne hat, dem Beispiel zu folgen. Auch Kärnten zeigte sich offen für die Registrierungspflicht. Vorarlberg hat eine ähnliche Maßnahme hingegen zunächst nicht vor. Die Steiermark will angesichts stabiler Zahlen zunächst die Wiener Erfahrungen abwarten.

Niederösterreich folgt Wien

Wie Wien plant auch das Land Niederösterreich die Einführung der Gastro-Registrierungspflicht für Gäste. Das kündigte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) am Freitag an. Sollte die Ampel in einem Bezirk auf Rot geschaltet werden, gibt es zusätzlich eine Vorverlegung der Sperrstunde von 1.00 auf 22.00 Uhr.

Salzburg muss Details noch klären

Im Bundesland Salzburg wird mit größter Wahrscheinlichkeit ebenfalls eine Registrierungspflicht für Gäste in der Gastronomie kommen. "Fachlich wird es als sinnvoll erachtet. Allerdings müssen die Modalitäten im Detail noch geklärt werden", sagte Regierungssprecher Franz Wieser.

Vor allem gehe es noch um die rechtliche Prüfung, auf welchen Grundlagen das Vorhaben umgesetzt werden soll. Auch der Datenschutz sei ein Thema. Auf jeden Fall geht Wieser davon aus, dass die Maßnahme "relativ zeitnah – vermutlich in den nächsten Tagen" verordnet wird. Und gelten soll sie im gesamten Bundesland, weil Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) einen "Fleckerlteppich" vermeiden wolle.

Kärnten wartet Wiener Erfahrungen ab

Kärnten steht einer Registrierungspflicht für Gastronomiebesucher ebenfalls offen gegenüber. "Wenn die Infektionszahlen deutlich ansteigen, das Contact-Tracing ergibt, dass sich Infektionen auch vermehrt im Gastrobereich ereignen, dann wird eine Registrierungspflicht auch in Kärnten Thema im Experten-Koordinationsgremium sein. Wir schauen uns jetzt an, welche Erfahrungen Wien damit macht", sagte Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) am Freitag.

Vorarlberg und Steiermark wollen Wiener Modell nicht folgen

In der Steiermark will man dem Wiener Modell hingegen vorerst nicht folgen: "Die steirischen Zahlen sind stabil, deshalb sind vorerst keine Änderungen wie etwa eine Registrierung in der Gastronomie vorgesehen." Man wolle aber auch den Gesprächen mit den anderen Landeshauptleuten am Nachmittag nicht vorgreifen, hieß es aus dem Büro von Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer (ÖVP).

Ablehnung kam aus Vorarlberg, wo vorerst von der Registrierungspflicht in der Gastronomie abgesehen wird. "Aktuell wird die Sperrstundenregelung umgesetzt", hieß es auf APA-Anfrage aus dem Büro des Landeshauptmanns. Ab Freitag müssen die Lokale in Vorarlberg – wie auch in Tirol und Salzburg – um 22 Uhr zusperren. Man wolle zunächst sehen, wie sich diese Maßnahme auf die Infektionszahlen auswirke. Die Registrierungspflicht behalte man sich als möglichen weiteren Schritt vor. (APA, 25.9.2020)