Erst ein Formular ausfüllen, dann Platz nehmen.

Was man von Behördengängen und Arztbesuchen kennt, wird in Wien bald in der Gastronomie zum Alltag. In anderen Ländern herrscht die Registrierungspflicht in der Gastronomie schon länger.

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Ab Montag gilt in der Wiener Gastronomie eine Registrierungspflicht für Gäste. Wirte müssen der Gesundheitsbehörde melden, wer bei ihnen ein und aus geht. Wollen Gäste mit ihren Namen und Kontaktinformationen nicht herausrücken, sollen Restaurantbetreiber ihnen die Bewirtung auch verbieten dürfen. Wer keine Information über seine Gäste hat, muss mit einer Verwaltungsstrafe rechnen.

Was ab Montag in Österreich also Premiere feiert, ist andernorts bereits gängige Praxis. Heimische Gastronomieverbände hatten sich ursprünglich gegen die Einführung der Registrierungspflicht gewehrt. Viele Gäste würden Fantasienamen angeben, hieß es mit Verweis auf die Erfahrungen in anderen Ländern. Es gebe Bedenken mit dem Datenschutz, lautete eine andere Sorge. Und schließlich befürchtete man mit der neue Zettelwirtschaft auch ein deutliches Mehr an Bürokratie. Ein kurzer Überblick über die Erfahrungen anderer Länder mit der Gästeliste.

Deutschland: Datenschatz für Ermittler

Im Nachbarland sind Gaststätten in fast allen Bundesländern dazu verpflichtet, persönliche Daten ihrer Gäste aufzunehmen. Das soll vor allem dazu dienen, das Covid-19-Infektionsgeschehen möglichst in Echtzeit nachzuverfolgen – und Cluster schnell ausfindig zu machen. Allerdings gab es in Deutschland auch Fälle, wo die Polizei Gästelisten von Restaurants beschlagnahmte, um sie für strafrechtliche Ermittlungen zu nutzen. Bereits im August ist ein Streit darüber entbrannt, ob das zulässig sei. In unterschiedlichen Ländern werden unterschiedliche Positionen vertreten. So sah Baden-Württemberg eine eindeutige Zweckbindung der Listen für die Pandemiebekämpfung, Bayern und Rheinland-Pfalz verteidigten das Vorgehen der Polizei. Man solle auf die Listen zugreifen dürfen, wenn es um die Aufklärung schwerer Straftaten geht. Seitdem tobt eine Debatte über die bundesweite Strafprozessordnung.

Schweiz: Ausweis und Kontrollanruf

Bei den Eidgenossen entscheidet jeder Kanton selbst, ob und wie er es mit der Registrierungspflicht hält. Manche Kantone setzen dabei auf verschärfte Ausweiskontrollen in Bars und Clubs, um wenigstens für ein bisschen Umsatz in der Nachtgastronomie zu sorgen. Im Wallis dürften in Bars und Diskotheken etwa nicht mehr als 100 Personen gleichzeitig anwesend sein. Zudem muss der Betreiber die Kontaktdaten der Besucher sowie deren Ausweis erfassen. Dem nicht genug, muss er auch noch die angegebene Telefonnummer mit einem Kontrollanruf verifizieren. Auch in den Kantonen Thurgau und Zürich gilt noch eine Ausweispflicht in Bars und Clubs. Auch hier müssen die Betreiber die Telefonnummer verifizieren. Im Kanton Genf müssen Restaurants seit Mitte August pro Tisch den Kontakt von mindestens einer Person erheben – und verifizieren.

Italien: Fantasievolle Milliardäre

Als Ende August ein Corona-Cluster unter Besuchern der sardischen Nobeldiskothek "Billionaire" – übersetzt: Milliardär – bekannt wurde, machten sich die Behörden gleich ans Contact-Tracing. Immerhin hatte die Partygesellschaft beim Eingang Name und Telefonnummer angeben müssen. Allerdings staunten die Behörden, als sich herausstellte: Viele der Gäste hatten sich zwar brav in der Gästeliste verewigt – aber mit falschem Namen und falschem Kontakt. Der prominente Besitzer der Nobeldiskothek, Ex-Formel-1-Manager Flavio Briatore, der sich Ende August selbst mit Covid-19 angesteckt hatte, beharrte später darauf, dass sein Club sich an die geltenden Regeln gehalten habe. Tatsächlich zeigen Stichproben auch aus anderen Ländern, dass viele Besucher von Restaurants oder anderen Gaststätten beim Eintragen in die Gästeliste schwindeln. In einigen Regionen Italiens gilt die Registrierungspflicht. (red, 25.9.2020)