- Zwischen 6. und 15. Oktober 2020 bis 23:59 können sich UserInnen mit diesem Formular als TesterIn für den Citroën C5 Aircross Hybrid bewerben.
- Teilnahmeberechtigt ist jede natürliche Person, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, über eine gültige Lenkberechtigung für die Klasse B verfügt und zu der keine Vormerkungen im Führerscheinregister gem. § 30a FSG vorliegen. Außerdem muss der Wohnsitz in Österreich liegen.
- Unter allen TeilnehmerInnen wählt DER STANDARD gemeinsam mit Citroën eine/n TesterIn aus. Diese werden vom STANDARD bis 21. Oktober 2020 schriftlich oder telefonisch verständigt.
- Der/Die ausgewählte TesterIn darf anschließend den Citroën C5 Aircross Hybrid kostenlos im Testzeitraum (6.-8. November 2020) Probe fahren. Der Citroën C5 Aircross Hybrid muss persönlich bei einem Citroën Händler österreichweit, der genaue Standort wird in Absprache definiert, abgeholt und auch retourniert werden. Die Abholung findet am 6. November 2020 statt. Das Auto ist bis 9. November 2020 zu retournieren. Eventuell anfallende Reisekosten für Abholung und Rückgabe des Autos übernimmt der/die TesterIn. Bei der Abholung des Citroën C5 Aircross Hybrid ist der Führerschein mitzubringen, von dem eine Kopie anfertigt wird, sowie eine Übernahmebestätigung und das Einverständnis zu den Teilnahmebedingungen zu unterschreiben.
- In der Zeit zwischen Abholung des Citroën C5 Aircross Hybrid und der Retournierung ("Test-Zeitraum") wird das Auto von dem/der TesterIn ausführlich getestet bzw. Probe gefahren. Konkret findet die Probefahrt zum AQUA DOME – Tirol Therme Längenfeld (Oberlängenfeld 140, A-6444 Längenfeld) statt. Die Fahrt darf also ausschließlich im Inland stattfinden, Auslandsfahrten sind nicht erlaubt.
- Citroën und AQUA DOME übernehmen 2 Übernachtungen im AQUA DOME (6.-8. November 2020) inkl. Thermeneintritt sowie die Verpflegung (Halbpension). Die Verpflegung beginnt mit dem Abendessen am Anreisetag und endet mit dem Frühstück am Abreisetag.
- Im Anschluss an den Test schreibt der/die TesterIn einen Erfahrungsbericht mit mindestens 2.000 und maximal 5.000 Zeichen inkl. Leerzeichen Länge und schickt diesen, zusammen mit mindestens acht Fotos des Autos bzw. den Testfahrten, bis spätestens 11. November 2020 an den STANDARD. Der Bericht hat sich inhaltlich mit dem Fahrzeug (z.B. hinsichtlich Alltagseignung, Transportvolumen, Komfort, Leistung, Sicherheitsgefühl, Fahrverhalten, Praktikabilität) und mit den Eindrücken und Erlebnissen des Wochenendes auseinander zu setzen. Der Erfahrungsbericht des/der TesterIn wird anschließend in einem Promotion-Artikel veröffentlicht.
- Der/Die TesterIn stimmt zu, dass DER STANDARD die übergebenen Bilder sowie sofern angeliefert Videos online, in der Print-Ausgabe und auf den Social-Media-Kanälen von DER STANDARD verwenden kann. Ebenso stimmt der/die TesterIn der Verwendung des Bild- und Videomaterials auf den Kommunikationskanälen von Citroën und Vamed zu. Dies umfasst insbesondere Social Media, Website und Werbemittel.
- Bei fehlender oder nicht zeitgerechter Anlieferung des Testberichts ist der/die UserIn verpflichtet, den Citroën C5 Aircross Hybrid unverzüglich an Citroën zu retournieren. Zudem hat der/die TesterIn diesfalls ein einmaliges Benützungsentgelt für das Fahrzeug in Höhe von EUR 100,-- an den STANDARD zu leisten.
- Der/Die TesterIn erklärt den Erfahrungsbericht selbst verfasst zu haben sowie das zur Verfügung gestellte Bild- und ggf. Videomaterial selbst angefertigt zu haben. Dem STANDARD, Citroën und Vamed wird das Recht eingeräumt, diese Materialien online auf den jeweiligen Webseiten, in der Print-Ausgabe des STANDARD und den Social Media Kanälen der Unternehmen vollständig und uneingeschränkt zu verwenden. Der/Die TeilnehmerIn hält den STANDARD sowie Citroën diesbezüglich von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. DER STANDARD behält sich das Recht vor, die übermittelten Materialien vor Veröffentlichung zu redigieren.
- Die Fahrzeuge werden von Citroën vollgetankt an den/die TesterIn übergeben und müssen auch vollgetankt wieder retourniert werden. Die Kosten für den verbrauchten Tank übernimmt somit der/die TesterIn.
- Der/Die TesterIn hat bei Testfahrten zu jedem Zeitpunkt fahrtüchtig zu sein und die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung einzuhalten. Für Verkehrsstrafen und andere etwaige Gesetzesübertretungen haftet der/die TesterIn selbst. Für allfällig mittransportierte Sachen oder Personen ist der/die TesterIn selbst verantwortlich und übernimmt DER STANDARD sowie Citroën dafür keine Haftung.
- Der Citroën C5 Aircross Hybrid darf nur gemäß der jeweiligen Typisierung und nur auf Straßen- und Verkehrsflächen benützt werden, auf denen die StVO gilt. Die Nutzung der Fahrzeuge zu anderen als privaten Zwecken ist untersagt.
- Das Fahrzeug ist auf Peugeot Austria / Citroen Österreich zugelassen und von dieser gegen Haftpflicht, und zwar bis zu einem Höchstbetrag von EURO 10.000.000,- pauschal versichert. Eigenschäden am Fahrzeug werden durch Peugeot Austria/ Citroen Österreich gedeckt, wobei der Selbstbehalt von mindestens EURO 800,- (bei Ladekabelverlust EURO 800,-) der Schadenssumme vom Verursacher (Tester) zu tragen sind. Schäden sind bei der Rückgabe sofort bekannt zu geben. Es ist unbedingt ein Unfallbericht auszufüllen. Sollte der/die TesterIn mit dem Fahrzeug an einem Verkehrsereignis beteiligt sein, welches als Versicherungsfall anzusehen ist, hat er die Fuhrparkabteilung des Vermieters binnen 48 Stunden von dem Unfall (notfalls telegraphisch) zu verständigen. Schadensbehebungen dürfen erst nach Einholung der Zustimmung des Vermieters veranlasst werden. Das Fahrzeug darf nicht für Renn- oder Zuverlässigkeitsfahrten sowie sonstige motorsportliche Veranstaltungen oder Trainingsfahrten verwendet werden.
- Eine Weitergabe der zu testenden Fahrzeuge durch die TesterIn ist nicht gestattet. Bei Weitergabe an Dritte haftet der Übergeber gegenüber Citroën für sämtliche daraus entstehende Nachteile und hält Citroën für sämtliche daraus resultierende Schäden schad- und klaglos.
- Der Nutzungsvertrag kommt zwischen dem/der jeweiligen TesterIn und Citroën zustande. DER STANDARD übernimmt keine Haftung für Diebstahl oder Schäden, die durch den Test am Citroën C5 Aircross Hybrid verursacht werden.
- DER STANDARD darf das Projekt ohne Angaben von Gründen jederzeit abbrechen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an gewinnen@derStandard.at.